Düsseldorf. Minister Laumann hat die neue Coronaschutzverordnung für NRW vorgestellt. Seit dem 4. März gilt in der Gastro und beim Sport eine 2G-Plus-Regel.

Für große Teile der Freizeitgestaltung gilt in NRW seit demn 4. März die 2G-Plus-Regel. Das betrifft unter anderem die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich.

Das bedeutet: Nur geimpfte und genesene Menschen dürfen dann zum Beispiel ein Restaurant besuchen und müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen.

2G-Plus: Wer geboostert ist, braucht keinen Test

Es gibt Ausnahmen für die 2G-Plus-Regel. Keinen zusätzlichen Test machen muss...

  • wer bereits geboostert ist
  • wer zweifach geimpft ist und zudem in den letzten drei Monate eine Infektion durchgemacht hat (genesen ist).

Testungen mit einem Selbsttest vor Ort sind möglich, wenn man zum Beispiel ein Fitnesstudio besuchen möchte. Diese müssen unter Aufsicht (z.B. des Inhabers) durchgeführt werden. „Gleiches gilt auch für den Gastro-Bereich“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Maximal 750 Zuschauer bei Veranstaltungen

Im Freien gilt wieder die Maskenpflicht bei Menschenansammlungen oder in Warteschlangen, sofern vor Ort keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Bei Veranstaltungen wird die bislang geltende regionale Zuschauerobergrenze von 750 Personen auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele festgelegt. Damit ist auch Bundesliga in NRW wieder mit Mini-Kulisse gestattet. Laumann geht davon aus, dass die Gleichbehandlungen von regionalen und überregionalen Events vor Gericht besser standhält.

NRW will bei Quarantäne neue RKI-Empfehlungen abwarten

Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolation nach Corona-Infektionen will das Land Nordrhein-Westfalen die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarten. Das sei nur eine Frage von Tagen, sagte Gesundheitsminister Laumann.

Die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen dürfen in Einzelfallentscheidungen die von Bund und Ländern beschlossenen verkürzten Quarantäneregelungen aber bereits anwenden, obwohl die entsprechende Verordnung noch aussteht. Das geht aus einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin bittet Gesundheitsstaatskretär Edmund Heller die Gesundheitsämter, entsprechend der Bund-Länder-Beschlüsse zu verfahren.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte am Dienstag betont, dass man für die offizielle Verordnung erst noch die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarte. Bund und Länder hatten beschlossen, das unter anderem geboosterte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen. Andere sollen sich zum Beispiel nach sieben Tagen freitesten dürfen.

2G-Plus in der Gastro: Nicht alle Bundesländer machen mit

Kernpunkte der Bund-Länder-Gespräche am Freitag waren Anpassungen der Quarantäne-Bestimmungen und eine 2G-Plus-Regel für die Gastronomie Hier lesen Sie die Beschlüsse vom Corona-Gipfel.

Einige Bundesländer wie Bayern prüfen derzeit noch die Umsetzung der der Beschlüsse. In Brandenburg will das Landeskabinett bis zur kommenden Woche entscheiden. Sachsen-Anhalts Ministerpräsisent Reiner Haselhoff (CDU) hatte bereits angekündigt, dass es in seinem Bundesland kein 2G-Plus für die Gastronomie geben werden.

Omikron macht Hälfte der Neuinfektionen in NRW aus

Die Omikron-Variante des Coronavirus macht in Nordrhein-Westfalen inzwischen etwa mehr als die Hälfte der Neuinfektionen aus.

Stand Dienstag sind in NRW bislang 78,6 Prozent der Bevölkerung einmal und 75 Prozent zweimal geimpft. 46 Prozent haben bislang eine Booster-Impfung erhalten.

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