Ruhrgebiet. Der Westdeutsche Fußballverband passt sein Regelwerk an. „Diverse“ Personen dürfen künftig wählen, in welcher Mannschaft sie spielen wollen.

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) ändert sein Regelwerk und hat entschieden, dass sich Menschen, die sich dem Geschlecht „divers“ zugehörig fühlen, mit Beginn der Saison 2021/22 aussuchen dürfen, ob sie eine Spielberechtigung für eine Frauen- oder für eine Männermannschaft beantragen möchten.

Durch diese Regelungen zur „geschlechtlichen Vielfalt“ soll für den Fußball in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Zeichen zur Unterstützung der betroffenen Menschen gesetzt werden. Der WDFV reagiert mit der Anpassung in der Spielordnung auf den Umstand, dass die bisherigen Ordnungen keine Regelungen enthalten haben, in welchen Mannschaften unter dem Dach des WDFV diese Personen spielen können. Das teilte der Verband in einer Meldung mit.

Fußballverband reagiert auf neues Gesetz

„Diverse Personen können nun selbstständig entscheiden, ob die Spielberechtigung für eine Frauen- und Herrenmannschaft erteilt werden soll. Gleiches gilt, wenn sich Personen im Transitionsprozess (geschlechtsangleichende Maßnahmen; Anm. d. Red.) befinden oder bereits ihren Vornamen auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes geändert haben“, erläutert Marianne Finke-Holtz, Vorsitzende des WDFV-Frauenfußball-Ausschusses und FLVW-Vizepräsidentin.

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Durch die Änderungen in der Spielordnung möchte der Verband diesen Menschen die Möglichkeit geben auch weiterhin am Fußballspiel teilzunehmen.

Auch die Jugendspielordnung wird angepasst

Bezüglich Regelungen für Personen, die sich dem Geschlecht „divers“ zugehörig fühlen, wurden auch die Jugendspielordnung und die Futsal-Spielordnung des WDFV aktualisiert. Die Änderungen in der Spielordnung und Futsal-Spielordnung treten zum 1. Juli in Kraft; die Änderungen der Jugendspielordnung zum 1. August.

Darüber hinaus reagiert der Verband mit den Änderungen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017, mit welcher die Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtsregister gefordert wurde.

Die Einführung des Geschlechtes „divers“ wurde vom Bundesgesetzgeber bereits vollzogen.