Region. Schwimmkurse sind wieder erlaubt, Tennisspieler können auf eine Saison hoffen. Bei Sportgruppen werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
Seit Samstag gilt die neue Corona-Schutzverordnung, einige Fragen blieben für die Vereine aber noch unklar. Dürfen Hallenbäder öffnen? Zählen Geimpfte, Genesene und Getestete zu der vorgeschriebenen Anzahl an Sportlern? Wie sieht es beispielsweise mit dem Spielbetrieb im Tennis aus? Wir haben noch einmal nachgefragt.
Schwimmkurse sind wieder erlaubt, Freibäder dürfen wieder öffnen. Aber wie steht es um die Hallenbäder? „Derzeit sieht die Coronaschutzverordnung keine generelle Öffnung von Hallenbädern vor“, heißt es von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Ausnahmen gelten nur für Schulen und Anfängerschwimmkurse.
Freibäder für Sportausübung geöffnet
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Ab einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung der Freibäder auch mit Liegewiesen möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen die Freibäder nur zur Sportausübung öffnen – maßgeblich für die Gruppengröße ist einerseits die Begrenzung der Besucherzahl und ein negatives Testergebnis.
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Damit wäre dann auch Vereinstraining möglich. Hoffnung auf einen Meisterschaftsbetrieb gibt es im Tennis. Wenn sich Städte außerhalb der Notbremse befinden, ist kontaktfreier Sport mit bis zu 20 Personen möglich. In einer Tennismannschaft spielen sechs Sportlerinnen beziehungsweise Sportler. Allerdings: Aktuell gilt noch eine explizites Verbot von Wettkampfsport mit Ausnahme der Profiligen. Solange dieses nicht aufgehoben wird, müssen die Tennis-Asse auf den Saisonstart warten.
Inzidenz in der Gastgeber-Stadt ist entscheidend
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Sollte der Spielbetrieb gestartet werden können, gilt laut MAGS immer die Inzidenz des gastgebenden Vereins. Bedeutet: Liegt beispielsweise die Inzidenz in Bottrop unter 100, könnte eine Essener Mannschaft dort auch dann zum Auswärtsspiel antreten, wenn die Inzidenz in Essen über 100 liegt.
Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene werden bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt, Getestete aber schon. Liegt die Inzidenz in einer Stadt also zwischen 50 und 100, dürften 20 Personen unter freiem Himmel kontaktlos miteinander Sport betreiben. Wären davon zehn komplett durchgeimpft oder von Corona genesen, könnte die Personenanzahl auf bis zu 30 erweitert werden.