Ruhrgebiet. Saisonabbruch wegen des Coronavirus? Im Handball nicht unwahrscheinlich. Handball-Rechtsexperte Käding beantwortet in einem Video Fragen dazu.
Nach der Handballbundesliga haben nun auch sämtliche Landesverbände den Spielbetrieb eingestellt. Unter den Vereinen gibt es viel Unsicherheit, wie eine Wertung aussehen könnte, wenn die Saison wegen des Corona-Virus nicht fortgesetzt werden kann – dann würde juristisch gesehen Paragraf 52 der DHB-Spielordnung greifen.
Helge-Olaf Käding, ein auf Handballrecht spezialisierter Jurist, hat in einem Video die wichtigsten Fragen erklärt. Seine erste Aufforderung: „Erst mal sollten wir Ruhe bewahren, denn wir haben Zeit.“
Käding beruhigt: Das Spieljahr laufe ja noch bis Ende Juni, womöglich könne man sogar später entscheiden, wie es weitergeht. „Es bleiben also noch mindestens zwei Monate Zeit, um Spiele nachzuholen oder zum Beispiel auch ohne Zuschauer stattfinden zu lassen.“
Handball: Darum geht es im Paragraph 52
Was passiert also, wenn die Saison nicht zu Ende gespielt werden kann? Dann greift der selten beachtete, inzwischen in Handballkreisen aber fast schon berühmte Paragraf 52 der Spielordnung.
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Käding: „Da steht sinngemäß drin, dass wenn eine Saison nicht zu Ende gespielt werden kann, die spielleitende Stelle nach sportlichen Gesichtspunkten einen oder mehrere Auf- und Absteiger bestimmt.“ An dieser Stelle hätten die Verbände einen Ermessensspielraum – zum Beispiel die letzte Tabelle heranzuziehen. Oder nur die Hinrunde zu werten.
„Das wäre dann wie beim Skispringen, wenn das Wetter keine weiteren Sprünge mehr zulässt“, vergleicht Käding, „dann wird auch ein Schnitt gemacht, wenn jeder einmal gesprungen ist. So könnte man beim Handball auch argumentieren.“
Weitere Möglichkeiten: Überhaupt niemanden auf- und absteigen zu lassen. Oder im Sommer Entscheidungsspiele durchzuführen. Viele Möglichkeiten, über die der Handballrechtler meint: „Wenn die spielleitende ihre Entscheidung gut begründet, dann ist sie damit schon mal relativ weit auf der sicheren Seite.“
Entscheidung soll nicht überstürzt getroffen werden
Er warnt davor, zu schnell eine Entscheidung zu treffen – eben weil noch niemand absehen kann, wie es weitergeht. Dass der hessische Landesverband angekündigt hat, die aktuelle Tabelle zu werten, hält er deshalb auch für schwierig. Der DHB-Verbandstag am 19. März sei ein wichtiges Datum.
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Wenn es tatsächlich zum Saisonabbruch komme, sei es aber ohnehin eine noch nie dagewesene Situation.
Es werde vor allem viel darauf ankommen, viel miteinander zu reden: „Gerade weil es ein Ausnahmefall ist, den wir so noch nie hatten. Der 52er ist, wenn überhaupt nur mal lokal angewandt worden, aber nicht generell. Als Verband sollte man da auch mal kreativ werden und quer denken, das erlaubt die Rechtsprechung.“