Duisburg. Das Verbandssportgericht des FVN hat nun endgültig über den Abbruch des Spiels TuS Asterlagen – TSV Wachtendonk/Wankum entschieden.
Auf dem Feld hat es zuletzt mit dem Siegen nicht mehr geklappt. Die Partie am vergangenen Sonntag gegen Viktoria Goch fiel dem vielen Regen und den daraus resultierenden Platzverhältnissen zum Opfer. Eine Woche zuvor setzte es eine 0:2-Niederlage beim GSV Moers, und davor wurde die Partie gegen den TuS Xanten bei 0:2-Rückstand abgebrochen.
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Vor Gericht hat Fußball-Bezirksligist TuS Asterlagen nun einen Erfolg feiern können. Die Anfang September abgebrochene Begegnung mit dem TSV Wachtendonk-Wankum wird doch nicht neu angesetzt, sondern mit drei Punkten für Asterlagen gewertet. Zusätzlich wird die Strafe von 3000 Euro wegen nicht ausreichend vorhandenen Ordnungsdienstes und unsportlichen Verhaltens von Zuschauern auf 1000 Euro reduziert. So hat es jetzt das Verbandssportgericht nach schriftlich geführter Verhandlung entschieden. Eine Möglichkeit des Einspruchs hat Wachtendonk nicht mehr. Nach der zweiten Instanz ist Schluss.
Abbruch nach Attacke eines Zuschauers auf Wachtendonker Spieler
Der Verein aus dem Duisburger Westen hatte Einspruch gegen die Entscheidung des Bezirkssportgerichts vom 19. September eingelegt, das Spiel auf neutralem Platz neu anzusetzen und dabei auch die Höhe der Geldstrafe kritisiert. Das Spiel zwischen Asterlagen und Wachtendonk-Wankum war am 3. September beim Stand von 1:1 abgebrochen worden, weil sich die TSV-Akteure nach der Attacke eines Zuschauers auf einen ihrer Spieler geweigert hatten, weiterzuspielen, obwohl der Schiedsrichter die Partie fortsetzen wollte, weil er keine weitere Gefahr für die Durchführung erkannt hatte.
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Ein Zuschauer war nach einer Freistoßentscheidung, bei der zunächst unklar schien, für wen der Freistoß gepfiffen worden war, auf den Platz gerannt und hatte einem Spieler der Gäste einen Kopfstoß verpasst. Im Anschluss hatte der TuS den betreffenden Zuschauer der Anlage verwiesen und ein mündliches Platzverbot ausgesprochen. Da sich der TSV aber nicht mehr sicher gefühlt habe, wurde das Spiel seitens der Gäste abgebrochen.
Das Bezirkssportgericht 2 entschied zwei Wochen später in der Sportschule Wedau auf Neuansetzung. Das Verbandssportgericht kam nun zu einem ganz anderen Ergebnis.
Der Abbruch des Spiels gegen Xanten, das frühzeitig endete, weil der Schiedsrichter von einem Trinkpäckchen getroffen wurde, wird übrigens am Dienstag, 21. November verhandelt. Das am Sonntag ausgefallene Spiel des TuS gegen Viktoria Goch soll am kommenden Mittwoch (15. November) um 20 Uhr nachgeholt werden.