Herne/Wanne-Eickel. In NRW fördert die Landesregierung mit 30 Millionen Euro die Digitalisierung in Vereinen. Wie und wofür es diese finanzielle Unterstützung gibt.

Welcher Vereinsfunktionär kennt das nicht? Ergebnisse mitteilen, Mitgliederdateien pflegen, zu Versammlungen einladen, Beiträge einfordern. Aufgaben, die Zeit fressen und Nerven kosten. Und wenn dann der meist veraltete PC streikt, das E-Mail-Programm abstürzt, der Drucker nur Papier frisst oder das WLAN-Netz mal wieder keinen Balken hat, zweifeln viele an ihrem Ehrenamt.

Digitale Hilfe verspricht jetzt die Landesregierung und legt eine 30-Millionen-Euro-Sonderförderung für den Breitensport in NRW auf. 400.000 Euro davon fließen nach Herne und Wanne-Eickel, abgerufen werden können sie von allen 170 Sportvereinen im Stadtgebiet.

Antragsfrist endet bereits am 10. März

Auf dem Weg von der Steinzeit ins digitale Zeitalter ist der Herner Stadtsportbund (SSB) die entscheidende Schnittstelle. Er nimmt bis zum 10. März 2023 die Anträge entgegen, je nach Mitgliederzahl kann die Verbesserung der digitalen Infrastruktur pro Verein mit 1.500, 3.000 oder 6.000 Euro gefördert werden. SSB-Chef Hans Peter Karpinski: „Wir prüfen die Forderungen und leiten sie an die Bezirksregierung weiter. Die Vereine müssen bei den Anschaffungskosten allerdings in Vorleistung treten. Wurde der Antrag bewilligt, fließt das Geld aber noch in diesem Jahr zu 100 Prozent zurück aufs Vereinskonto.“ Grund für diese bei Behörden eher unübliche Eile: Die 30 Millionen stellt die EU zur Verfügung, daher muss die Summe noch im Jahr 2023 abgerechnet werden.

Ab dem 1. Februar können Vereine das einfach auszufüllende Antragsformular beim Landessportbund herunterladen (www.lsb.nrw/digitalfoerderung) und ihre Wunschliste aufstellen. Für die gibt es kaum Grenzen: Über Laptops, Tablets, Notebooks, Scanner, digitale Kameras bis hin zu Whiteboards und Webcams – (fast) alles kann bestellt werden. Selbst Kleinigkeiten wie Mehrfachsteckdosen, Netzwerkkabel oder Mäuse und Tastaturen liegen im Warenkorb. „Ein kleiner Verein kann digitale Hilfsmittel bis zu 1.500 Euro beantragen, ein mittelgroßer bis zu 3.000 Euro und unsere mitgliederstärksten Vereine bis zu 6.000 Euro“, so SSB-Geschäftsführer Peter Achilles, der sicher ist, das „jeder Verein seine digitale Grundausstattung mit diesem Geld auf Vordermann bringen kann“.

Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro

Wer jetzt allerdings hofft, seinen Verein problemlos ins digitale Zeitalter führen zu können, muss einiges beachten. So sollte die Vereinsgeschäftsstelle oder das „Wohnzimmer“ des Vorstandes einen Internetanschluss haben. „Wer ihn jetzt erst beantragt, kommt garantiert in Zeitnot“, warnt Karpinski. Auch der Kauf eines neuen Mobiltelefons oder die Rechnungen von Dienstleistern sind nicht förderfähig, ebenso wie die Anschaffung von Sound- und Videosystemen, digitalen Anzeigetafeln und Zeitmessgeräten.

Trotzdem: „Diese Landesförderung ist ein richtiges Pfund, mit dem den Ehrenamtlichen wirklich geholfen wird. Gerade die Pandemie hat ja gezeigt, wie wichtig digitale Vereinsarbeit ist. Und jetzt kann der geliehene Drucker oder der eigentlich ausrangierte PC adäquat ersetzt werden, um die Herausforderungen in jedem Verein zeitgemäßer zu bewältigen“, freut sich Hans Peter Karpinski auf „hoffentlich viele Anträge“. Diese können dann per E-Mail an den SSB geschickt werden, da, so schmunzelt der SSB-Chef, „meines Wissens nach nur zwei von unseren 170 Vereinen keine eigene E-Mail-Adresse besitzen.“

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Anträge sind bis 10. März einzureichen

Die fälligen Anschaffungskosten (auch beispielsweise für Videokonferenz-, Lautsprecher- oder Zugangssysteme sowie WLAN-Router oder Breitband-Internetzugang) sind komplett förderfähig, schreibt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen in seiner Mitteilung.

Ab 1. Februar 2023 können interessierte Vereine, Bünde und Verbände das notwendige Antragsformular herunterladen und ihre „Wunschliste“ bis spätestens 10. März 2023 beim jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund einreichen. Für alle weiteren Details zum konkreten Verfahrensablauf steht die bereits veröffentlichte Internetseite www.lsb.nrw/digitalfoerderung zur Verfügung, die zudem informiert über jene Optionen, wie Installierungskosten oder Software-Lizenzgebühren, die nicht förderberechtigt sind.

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