Ruhrgebiet. Die steigenden Corona-Zahlen und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen beeinflussen auch den Amateurfußball und den Sport allgemein.

Täglich werden in Deutschland neue Corona-Rekordzahlen gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz (nachgewiesene Infektionen pro 100.000 Menschen) in ganz Deutschland wurde am Sonntag mit 289 angegeben. Das hat auch Einfluss auf den Amateurfußball – ein Kreis hat den Spielbetrieb aufgrund der Entwicklung der Pandemie und den daraus folgenden Einschränkungen nun wieder ausgesetzt.

Der Kreisfußball-Verband Chemnitz gab bekannt: „Alle Spiele in den Altersklassen Herren, Senioren und B-Junioren werden für den Zeitraum 10.11. - 25.11.2021 abgesetzt.“ Bis zum 25. November gilt in Sachsen die aktuelle Corona-Schutzverordnung, in der die 2G-Regel verankert ist. Aktuell gilt dort die „Vorwarnstufe“, das heißt es dürfen sich immerhin noch bis zu zehn Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene Personen im Freien treffen. Das betrifft die Spielerinnen und Spieler auf dem Platz, aber auch die Trainer- und Schiedsrichter-Teams.

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Diese Regel kann zu kuriosen Situationen führen: Laut einem „Sportbuzzer“-Bericht hatten sich bei einem Spiel der Sachsenliga zwei Mannschaften darauf geeinigt, jeweils fünf Ungeimpfte aufstellen zu dürfen, um die Corona-Regeln einzuhalten. Dann kam das Schiedsrichtergespann – ebenfalls nicht vollständig geimpft.

Mannschaften sollen nach Vorgabe des Sächsischen Fußball-Verbands bis einem Tag vor dem Spiel untereinander absprechen, ob sie unter den gültigen Regeln (vor allem die Beschränkung auf zehn Nicht-Geimpfte), ein Spiel austragen können. Der Kreisfußballverband Chemnitz stellt unter diesen Vorgaben den Spielbetrieb ein – für Kinder bis zur C-Jugend allerdings nicht.

2G-Regel: Jugendliche bis 16 sind ausgenommen

Der Verband hatte zuvor bekanntgegeben, dass der Spielbetrieb unter 2G-Regeln vorerst nicht eingestellt werde, aber, die Regeln müssten eingehalten werden: „Darunter fällt während der Vorwarnstufe die Begrenzung auf maximal zehn an einer Sportveranstaltung beteiligten Personen (u.a. Spieler, Auswechsler, Trainer, Funktionsträger, Schiedsrichter), wobei geimpfte und genesene Personen sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.“

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Das alles gilt, solange sich Sachsen in der „Vorwarnstufe“ bewegt, was die Auslastung des Gesundheitssystems angeht. In der „Überlastungsstufe“ wird der Spielbetrieb für alle Altersklassen eingesetzt, legte der Verband fest. Sachsen hat aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 600. Im Landkreis Osterzgebirge wird sie mit mehr als 1000 angegeben.

In der Begründung zur sächsischen Corona-Schutzverordnung heißt es, der Anteil der vollständig geimpften Personen in Sachsen betrage nur 57 Prozent der Gesamtbevölkerung (Stand 5. November).

Insbesondere bei den geimpften über 60-Jährigen sei noch von den wünschenswerten Impfquoten entfernt: „Damit verfügt Sachsen im bundesweiten Vergleich über den niedrigsten Immunisierungsgrad. Dieser genügt nicht, um Leben und Gesundheit sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens ohne weitere Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.“ Das trifft alle Lebensbereiche – auch die Fußballerinnen und Fußballer. (phz)