Ruhrgebiet. Die Fußballsaison in Westfalen wird wohl wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Der Verbandsvize erklärt, wie über den Aufstieg entschieden wird.
Die westfälischen Fußballvereine sind sich größtenteils einig: Die Saison 2019/20 soll wegen der Coronavirus-Pandemie abgebrochen werden.
Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis der Verband dieses Votum umsetzt – aber die Alternativen zum Abbruch sind aktuell nicht mehr auf dem Tisch.
Da es im Abbruchfall keine Absteiger geben soll, ist die spannendste Frage, wer aufsteigen darf. FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders erklärt, wie darüber entschieden wird.
Herr Schnieders, drei Möglichkeiten gibt es, wenn die Saison abgebrochen wird: Wertung der Hinrunde, Wertung der letzten Tabelle oder eine Annullierung, also ein Abbruch ohne Aufsteiger. Wie wägen Sie zwischen den Optionen ab, wovon wird die Entscheidung beeinflusst?
Wir hören alle Vereine an, fassen die wichtigsten Argumente zusammen. Wir haben uns auch schon alle Szenarien und alle Tabellen angeguckt und geschaut: Wo liegen die Unterschiede?
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Der Fußballausschuss wird dann eine Empfehlung abgeben, die im Präsidium und auch in der Ständigen Konferenz, also mit den Kreisvorsitzenden diskutiert wird. Wir wollen für die Entscheidung auf einem Verbandstag möglichst weitestgehend Konsens herstellen.
Unter anderem der westfälische Handballverband hat so genannte „Wildcards“ verteilt an Mannschaften, die noch die Chance auf den Aufstieg gehabt hätten. Kommt das auch im westfälischen Fußball in Frage, die Zahl der Aufsteiger zu erhöhen?
Nach aktuellem Stand würde die Zahl der Aufsteiger nicht geändert. Trotzdem werden wir uns jede einzelne Liga angucken. Wir wollen eine möglichst breite Zustimmung. Ich werde aber sicher nichts versprechen – es braucht eine einheitliche Regelung für alle Ligen, damit wir uns nicht rechtlich angreifbar machen.
Es stehen auch noch einige Nachholspiele aus. Denken Sie auch über die Quotienten-Regelung, also eine Wertung nach dem Punkteschnitt nach?
Ja, das ziehen wir auf jeden Fall auch in Betracht.
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