Region. Mehr Geld für Vertragsspieler, mehr Kosten für die Kubs. Zudem erhöht der DFB die Entschädigung bei einem Wechsel von Kindern zu einem Profiklub.
Die Mindestvergütung für Vertragsspielerinnen und Spieler wird im Amateurfußball angehoben. Nun bekommen Vertragsspieler monatlich mindestens 350 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 250 Euro. Dies wurde vom Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes Ende der vergangenen Woche entschieden. Die Änderung gilt ab dem 1. Februar für Verträge ab der Saison 2024/2025, wobei länger laufenden Verträgen ein Bestandsschutz eingeräumt wird.
Im Gegensatz zu einem Amateur ist ein Vertragsspieler, wer Vereinsmitglied ist, zudem einen schriftlichen Vertrag mit dem Verein abgeschlossen hat und über nachgewiesene Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile erhält.
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Durch die Entwicklung des Mindestlohns und der Inflation wurde die Erhöhung nun als sinnvoll erachtet.
Die Umgehung von Ablösesummen wird somit unattraktiver
Zuvor war es attraktiv, der Ausbildungsentschädigung, die bei einem Wechsel im Amateurfußball von dem aufnehmenden an den abgebenden Verein zu zahlen ist, durch den Status als Vertragsspieler zu entgehen. Dem möchte der DFB nun entgegenwirken. Auch konnten Spieler im Amateurfußball so noch nach Ablauf der Transferfrist verpflichtet werden.
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Eine Hochrechnung im Rahmen der AG-Vertragsspieler auf Basis der Daten des Württembergischen FV geht von mindestens 50 Prozent der Vertragsspielern und Vertragsspielerinnen in Deutschland aus, welche aktuell in der Bandbreite 250 bis 350 Euro liegen.
Amateurvereine bekommen mehr Geld bei einem Wechsel von Talenten
Zudem bekommen Amateurvereine künftig eine höhere Ausbildungsentschädigung, wenn ihre Spieler ab der D-Jugend zu Profivereinen wechseln. Allerdings gilt die Regel nicht für E-Jugendliche oder D-Jugendliche des jüngeren Jahrgangs.
Betroffen sind die Wechsel zu höherklassigen Vereinen mit Leistungszentrum, sofern der Status des Spielers als Amateurspieler unverändert bleibt. Maßgeblich ist bei der Berechnung immer die Liga-Zugehörigkeit der ersten Männer-Mannschaft des neuen Klubs.
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Verpflichtet ein Bundesligist einen B-Jugendlichen oder A-Jugendlichen (jüngerer Jahrgang) mit Amateurstatus, wird ab der Saison 2024/2025 gemäß DFB-Jugendordnung ein Grundbetrag von 5000 Euro an den abgebenden Verein fällig – doppelt so viel wie bisher. Hinzu kommen je 400 Euro pro Saison, die der Spieler für den abgebenden Klub sowie für alle vorherigen Vereine ab Vollendung des sechsten Lebensjahres im Einsatz war.
Alle an der Ausbildung beteiligten Vereine bekommen Geld
Somit werden künftig nicht nur der abgebende Klub, sondern nunmehr alle an der Ausbildung des Spielers beteiligten Vereine entschädigt. Zweitligisten müssen 2250 Euro (plus 200 Euro pro angefangener Saison) zahlen, Drittligisten 1250 Euro (plus 100 Euro pro Saison).
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Bei C-Jugendlichen sowie D-Jugendlichen des älteren Jahrgangs liegt die zu entrichtende Ausbildungsentschädigung für Bundesligisten künftig bei 3000 Euro (bisher: 1500 Euro) sowie 400 Euro pro Spieljahr (vorher: 200). Der DFB-Vorstand folgte mit der Entscheidung dem Antrag des DFB-Jugendausschusses .
Weitere Anpassungen sind möglich. Vorgesehen und in Prüfung ist im Nachwuchsbereich eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung zwischen dem DFB, der DFL und den Profivereinen auch für die Wechsel von Amateurspielern zu Klubs mit Leistungszentrum, die mit einer Statusänderung zum Vertragsspieler verbunden sind.