Region. Wer nach dem 1. Juli wechseln möchte, muss entweder vorher vereinslos gewesen sein oder als Berufsspieler eingestellt werden. Was das bedeutet.
Bis zum 30. Juni mussten sich die Amateurfußballer bei ihren alten Vereinen ab- und bei ihren neuen Klubs anmelden, um sofort in Testspielen auflaufen zu können – zumindest, wenn die alten Vereine einem Wechsel zugestimmt haben oder festgelegte Zahlungen geleistet wurden.
Die Höhe dieser Entschädigungen richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins. (Männer: 3. Liga 5000 Euro, 4. Liga 3750 Euro, 5. Liga 2500 Euro, 6. Liga 1500 Euro, 7. Liga 750 Euro, 8. Liga 500 Euro, 9. Liga und alle darunter 250 Euro; Frauen: 1. Liga 2500 Euro, 2. Liga 1000 Euro, 3. Liga 500 Euro, alle Ligen darunter 250 Euro – mehr Infos gibt es hier).
Seit dem 1. Juli darf nur noch wechseln, wer bei seinem neuen Verein mit dem Status Berufsspieler ausgestattet wird.
Entscheidend ist die Vergütung
Wer als Berufsspieler gilt, ist in Paragraf sieben der aktuellen Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) festgelegt.
- Lesen Sie auch: So viel Geld fließt bei einem Wechsel im Amateurfußball
- Lesen Sie auch: Das sind die überkreislichen Jugendfußball-Ligen der Saison 2023/2024
- Lesen Sie auch: Zwei Zugänge der SF Niederwenigern trumpfen direkt auf
Dort heißt es: „Der Fußballsport wird von Amateuren und Berufsspielern ausgeübt. Als Berufsspieler gelten Vertragsspieler und Lizenzspieler. Die Begriffe Amateur und Berufsspieler gelten für männliche und weibliche Spieler.“ Amateurspieler sind alle, die als Vereinsmitglied Fußball spielen und dafür als Entschädigung kein Entgelt bekommen, sondern ihre „nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu 249,99 Euro im Monat erstattet“ bekommen.
Als Auslagen gelten dabei Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit Spiel und Training. Im Aufwendungsersatz sind Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherungen erfasst.
In der Ober- oder der Westfalenliga sind Vertragsspieler üblich
Wer mehr als 250 Euro im Monat erhält und bei seinem Verein einen über seinen normalen Mitgliedsstatus hinausgehenden Vertrag unterschrieben hat, gilt als Vertragsspieler. Solche Verträge sind in den Klubs aus den höherklassigen Ligen wie zum Beispiel der Oberliga oder der Westfalenliga, aber teilweise auch schon bei Bezirksliga-Vereinen üblich. Diese Spieler müssen ihr Gehalt dann auch versteuern.
Zudem gibt es noch die „Lizenzspieler“. Diesen Status haben Fußballer inne, wenn sie Fußball „aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages“ spielen und „durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen“ sind.
Die Facebook-Gruppe zum Fußball in Hattingen und Sprockhövel gibt es hier.