Hattingen. Die Partie der SFN gegen die SpVgg Sterkrade-Nord wurde im September abgebrochen. Nun gab es eine Entscheidung, die die Hattinger erzürnt.
Damit hatte bei den Sportfreunden Niederwenigern gar keiner gerechnet. Die Landesliga-Partie gegen die Spvgg Sterkrade-Nord wurde am 22. September ganz kurz vor Schluss von Schiedsrichter Philipp Heuser und seinen Assistenten Nils Lian Grothaus und Jan-Jesse Schelp abgebrochen. Zuvor verhielten sich zwei Sterkrader aggressiv, nachdem der Unparteiische einen Zweikampf im Strafraum nicht als Regelverstoß wertete und keinen Strafstoß pfiff.
Sterkrades Baran Özcan rannte daraufhin auf den Schiedsrichter zu und packte ihn an der Hüfte, wofür er nur die Gelbe Karte sah. Nach weiterem Meckern gab es dann doch die Gelb-Rote Karte. Diese sah auch Ibrahim Üzüm wegen seiner Beteiligung in der auf die Entscheidung folgenden Rudelbildung und seiner Meckerei.
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Weil sich Sterkrade-Nord, allen voran Üzüm, der von einem Mitspieler in fester Umklammerung aus der Spielertraube weggetragen wurde, um seine Aggressionen in den Griff zu bekommen, aber nicht beruhigen konnte, pfiff Schiedsrichter Phillip Heuser schlussendlich gar nicht mehr an, sondern brach die Partie ab. Zu diesem Zeitpunkt führte Niederwenigern mit 1:0, es wären nur noch Sekunden zu spielen gewesen.
Spiel soll wiederholt werden – Sportfreunde Niederwenigern prüfen rechtliche Mittel
Sowohl die Sterkrader als auch die Hattinger rechneten damit, dass die Partie mit 1:0 für die Sportfreunde gewertet werden würde und die drei Punkte somit nach Hattingen gehen würden. Bei der am Donnerstagabend vor dem Sportgericht in Duisburg stattfindenden Verhandlung, bei der Verantwortliche beider Klubs vor Ort waren, entschied sich das Sportgericht jedoch dazu, das Spiel neu anzusetzen, da es der Meinung war, dass der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten genutzt hätte, den Abbruch zu verhindern.
„Aus unserer Sicht ist dieses Urteil ein völlig falsches Zeichen gegenüber den Schiedsrichtern dieses Spiels, die sich bedroht gefühlt und ernstzunehmende Ängste hatten, aber auch gegenüber allen anderen Schiedsrichtern die Woche für Woche – mehr oder weniger ehrenamtlich – ihre Aufgabe erfüllen“, sagen Christopher Weusthoff und Ralf Kraushaar im Namen des Seniorenvorstands bei den Sportfreunden Niederwenigern.
Die erste Mannschaft habe sich während der Partie nichts zu Schulden kommen lassen. „Dank des 1:0-Erfolgs hat sich unsere Mannschaft auf ehrliche Art drei Punkte hart erkämpft, die ihr nun – ohne ein Vergehen begangen zu haben – wieder entrissen werden. Wir als Seniorenvorstand prüfen im Moment die rechtlichen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, um dieses Urteil zu revidieren“, so Weusthoff und Kraushaar.
Paragraphen 36 und 43 der Spielordnung des WDFV entscheidend
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In Paragraph 36 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) steht: „Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft hat.“
Zum Abbruch kann starke Dunkelheit, die Unbespielbarkeit des Platzes, ein tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter oder einen Assistenten, die Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels, die allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler, das Nichtbefolgen eines Feldverweises durch einen Spieler, eine bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter Ordnungsdienst, das Verlangen einer Mannschaft oder die Unterschreitung der erforderlichen Mindestspieleranzahl führen. Erfolge der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen.
Dabei steht in Paragraph 43 der Spielordnung, dass das Spiel für die eine Mannschaft als verloren und für die andere als gewonnen gilt, wenn sie „ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet, oder wenn das Spiel durch mangelhaften Ordnungsdienst des Platzvereins durch den Schiedsrichter abgebrochen wird.“ Hätten beide Mannschaften den Spielabbruch verschuldet, würde das Spiel für beide als verloren gewertet werden.
Reißen an der Hüfte wurde nicht als tätlicher Angriff gewertet
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Bei der Verhandlung vor dem Sportgericht sagte Schiedsrichter Heuser nach Aussage des sich vor Ort befindenden Sportlichen Leiter der SF Niederwenigern, Christopher Weusthoff, er könne sich an keinen tätlichen Angriff erinnern. Das Reißen an der Hüfte ist zwar auf dem Video vom Spiel, welches sich auch beim Sportgericht angeschaut wurde, klar erkennbar, fiel für die Richter aber somit nicht in die Kategorie des tätlichen Angriffs. Dennoch wurde Baran Özcans Sperre erhöht.
Grundsätzlich habe ein Schiedsrichter immer die Möglichkeit, ein Spiel abzubrechen, wenn er sich nicht sicher fühle, sagt Matthias Dransfeld, der beim Fußballverband Niederrhein Sprecher für das Schiedsrichterwesen und die Sportgerichtsbarkeit ist. Die zu beantwortende Frage sei dann die der Spielwertung oder der Neu-Ansetzung.
Wurden Zwischenschritte zur Deeskalation unternommen und danach dann dennoch abgebrochen, sei es etwas anderes, als wenn diese nicht unternommen wurden. Der Schiedsrichter wurde vor dem Sportgericht unter anderem gefragt, warum er nicht die Kapitäne der Teams zur Beruhigung der Sache hinzuzog. Daraufhin habe er laut Weusthoff gesagt, dass er die Stimmung als so aggressiv empfunden habe, dass er dies nicht in Betracht gezogen habe, da er auch nicht einschätzen konnte, was nach dem nächsten Pfiff passiere.
Sportfreunde Niederwenigern können die Entscheidung nicht verstehen
Ein Schiedsrichter mit mehr Erfahrung in der Liga hätte die Sache anders geregelt, möglicherweise einfach abgepfiffen statt abzubrechen, glaubt Weusthoff, der kein Verständnis für die Entscheidung hat.
„Der Schiedsrichter und der Linienrichter haben beide gesagt, sie hatten Angst auf dem Feld. Die ganze Bank von Sterkrade ist aufgesprungen. Beim Sportgericht wurde dann gesagt, es hätte noch mehr passieren müssen für einen Abbruch. Das ist eine Farce, ein Skandal“, so Weusthoff.
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