Hattingen/Sprockhövel. Die Stadtverwaltungen geben die Sportstätten für die erste eingeschränkte Nutzung frei – wenn die Vereine streng nach gültigem Konzept agieren.

Nach der seit Freitag neuesten Auflage der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die ersten kleinen Lockerungen für den Amateursport entschieden worden. Dies betrifft wenige Sportstätten, die unter freiem Himmel in Zweierpaaren mit mindestens fünf Metern Abstand zueinander und notwendigen Hygienemaßnahmen genutzt werden können. Bei den Stadtverwaltungen in Hattingen und Sprockhövel hat es daher bereits am Montag erste Anfragen gegeben.

Grundsätzlich wollen beide Verwaltungen die Sportplätze für eine den Regeln entsprechende Nutzung freigeben. Seitens der Stadt Hattingen erklärt Sprecherin Susanne Wegemann: „Die Vereine in Hattingen können alles umsetzen, was in der Neufassung der Corona-Schutzverordnung erlaubt ist. Die Nutzung der Plätze muss nicht mit der Stadt abgestimmt werden, die Vereine sind selbst dafür verantwortlich. Die Hausmeister werden über die neue Lage informiert.“ Der Stadtsportverband Hattingen hat zudem Beratungshilfe angeboten.

In Sprockhövel soll es noch eine Absprache zwischen Stadt, Vereinen und SSV geben

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Viel ist aber noch nicht möglich, Mannschaften können beispielsweise ihr Training noch nicht wieder aufnehmen. Eher Individualsportler mit einem Trainer oder ein Freizeit-Sportpaar. Das betont auch noch mal Ralph Holtze, Sprockhövels Leiter der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS). „Die fünf Sportplätze stehen in Eigenverantwortung der Vereine, sie müssen auf die Hygienemaßnahmen achten und das Hausrecht ausüben“, sagt er.

Es soll aber vor der ersten Nutzung in dieser Woche noch eine Absprache zwischen der ZGS, dem Stadtsportverband Sprockhövel sowie den Vereinen geben – damit die Nutzer oder Vereine die Vorgaben nicht anderweitig umgehen.