Gladbeck/Minden. Der TSV GWD Minden II hat Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim VfL Gladbeck eingelegt. Das ist der Grund, so reagiert der VfL Gladbeck.

Der Deutsche Handball-Bund (DHB) muss sich womöglich mit dem Drittliga-Heimspiel des VfL Gladbeck gegen die Zweitvertretung des TSV GWD Minden befassen. Die Gäste haben nämlich gegen die Wertung des Spiels (30:31) Einspruch eingelegt.

Die Verantwortlichen des VfL Gladbeck bleiben jedoch ganz gelassen. „Wir konzentrieren uns nur auf unser Spiel am Samstag in Augustdorf“, betont Sven Deffte, der Trainer der Rot-Weißen, auf Nachfrage der WAZ. Und er sagt weiter: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir die Relegation spielen, falls wir gegen Lippe II punkten.“

„Die Aufgabe in Augustdorf wird schwierig genug“, sagt Tim Deffte. Der Leiter der Handballabteilung im VfL Gladbeck erklärt: „Man kann nach einem Spiel ja erst einmal immer Einspruch einlegen. Der muss dann begründet werden.“

Der VfL Gladbeck hat vom Verband noch nichts gehört

Tim Deffte weiter: „Sollte gegen uns entschieden werden, würden wir dagegen angehen.“ Bislang habe er vom Verband aber noch nichts gehört.

Zur Sache: In der Schlussphase des für beide abstiegsbedrohten Mannschaften so wichtigen Spiels ging es am Samstag (25. März) in der Riesener-Halle reichlich hektisch zu. So auch in der 57. Minute, unmittelbar nachdem Max Krönung für die Gladbecker das Tor zum 30:26 erzielt hatte. Die Mindener wollten im Anschluss eine schnelle Mitte ausführen, der VfL befand sich in der Rückzugsphase. Genau um diese Szene geht es.

Nach 60 Minuten stand beim Drittliga-Spiel zwischen dem VfL Gladbeck und dem TSV GWD Minden II ein 31:30 auf der Anzeigetafel.
Nach 60 Minuten stand beim Drittliga-Spiel zwischen dem VfL Gladbeck und dem TSV GWD Minden II ein 31:30 auf der Anzeigetafel. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Tatsache und unstrittig ist, dass die Schiedsrichter Leon Bärmann und Nico Bärmann die Partie unterbrachen. Tatsache und unstrittig ist auch, dass die Unparteiischen gegen den Mindener Jorit Reshöft wegen unsportlichen Verhaltens beim Anwurf eine Zwei-Minuten-Strafe ausgesprochen haben.

Kampfgericht hat keine Zeitstrafe gegen den VfL Gladbeck vermerkt

Die Gäste wollen aber auch gesehen haben, dass die Bärmanns darüber hinaus auf Zeitstrafe gegen den VfLer Fynn Blißenbach entschieden hätten, weil dieser durch den Anwurfkreis gelaufen sei. Der VfL und offenbar auch das Kampfgericht, das eine Zeitstrafe gegen Blißenbach weder im Spielbericht vermerkt noch eine Zeitstrafenkarte geschrieben hat, hatten eine andere Wahrnehmung der Ereignisse.

„Es war nicht deutlich erkennbar, dass Fynn runtermusste“, so Sven Deffte, der sich inzwischen auch die bewegten Bilder mehrmals angeguckt hat und sich durch sie in seiner Ansicht bestätigt sieht. Auch Tim Deffte, der, weil er krank war, nicht in der Riesener-Halle vor Ort war, betont: „Eindeutig zu erkennen ist nichts.“

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Dass die Mindener Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt haben, hat die Gladbecker überrascht. „Für mich“, sagt Sven Deffte, „liegt kein Einspruchsgrund vor.“

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