Gladbeck. In Sachen Einspruch gegen die Wertung des Stuckenbusch-Spiels des SV Zweckel ist noch keine Entscheidung gefallen. Ein Aspekt ist interessant.
Bekommt der SV Zweckel die drei Punkte aus dem Bezirksliga-Spiel bei den Sportfreunden Stuckenbusch (0:2) zugesprochen oder nicht? Diese Frage wird vom Bezirkssportgericht allzu bald nicht beantwortet werden.
Laut Uli Wloch, dem Vorsitzenden der abstiegsbedrohten Gladbecker, teilte der Staffelleiter der Bezirksliga 14, Klaus Overwien, dem Klub jetzt mit, dass der zuständige Richter des Bezirkssportgerichts, Dr. Arne Bethlehem, vermutlich am Ende der übernächsten Woche eine Entscheidung verkünden wird.
SV Zweckel: Der Vorsitzende wünscht sich schneller Klarheit
Warum dies so lange dauert, kann Uli Wloch nicht nachvollziehen. „Gerade im Abstiegskampf“, so der Chef der Schwarz-Grünen, „wäre es für alle beteiligten Mannschaften nur fair, etwas schneller Klarheit über den Einspruch zu bekommen.“
Die Zweckeler hatten Einspruch gegen die Wertung der Partie in Stuckenbusch, die am 3. April ausgetragen wurde, erhoben, weil der Gegner ihrer Auffassung nach einen Spieler eingesetzt hat, der nicht spielberechtigt war. Bei dem betreffenden Akteur handelt es sich um einen A-Jugendlichen.
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Interessant ist: Dieser Nachwuchsspieler stand bei der jüngsten 0:6-Niederlage der Sportfreunde Stuckenbusch gegen Tabellenführer TSG Dülmen weder in der Startelf, noch im Aufgebot.
Aktuell beträgt der Rückstand des SVZ vier und fünf Punkte
Sollte der SV Zweckel, der jüngst das Kellerduell gegen Westfalia 04 Gelsenkirchen mit 2:0 gewann, die drei Punkte am Grünen Tisch erhalten, wäre er im Kampf um den Klassenerhalt wieder voll im Geschäft. Aktuell beträgt der Rückstand der Gladbecker auf den ersten Nicht-Abstiegsplatz vier und auf Rang 11 fünf Zähler.
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