Gladbeck. Der SV Zweckel hat Einspruch gegen die Wertung des Bezirksligaspiels bei den Sportfreunden Stuckenbusch (0:2) erhoben. Das ist der Grund.
Der SV Zweckel hat beim Bezirkssportgericht Einspruch gegen die Wertung des Spiels in der Fußball-Bezirksliga 14 bei den Sportfreunden Stuckenbusch (0:2) erhoben. Nach Auffassung der Gladbecker kam bei den Recklinghäusern nämlich ein Akteur zum Einsatz, der nicht spielberechtigt war.
Dabei handelt es sich um einen Stuckenbuscher A-Jugendlichen. Der habe nicht eingesetzt werden dürfen, argumentiert der SVZ, weil bei ihm die Voraussetzungen für die Freigabe nicht gegeben seien. Dabei verweisen die Zweckeler auf ein Merkblatt des Westdeutschen Fußball-Verbandes (WDFV) vom 23. November 2018. In ihm wird aufgelistet, welche Punkte erfüllt sein müssen, damit ein A-Jugendlicher nach Paragraf 15 der Jugendspielordnung des WDFV vorzeitig zum Seniorenspieler erklärt werden kann.
SV Zweckel hat bei den Sportfreunden Stuckenbusch mit 0:2 verloren
In dem Schreiben des SV Zweckel an das Bezirkssportgericht (liegt der WAZ in Auszügen vor) heißt es dazu: „Die Voraussetzungen werden unseres Erachtens nicht eingehalten. 1. Die SF Stuckenbusch verfügen über keine A-Junioren. 2. Der Spieler hatte keine ununterbrochene Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für die SF Stuckenbusch. 3. Der Spieler war - auch in der Vergangenheit - nicht mehr als 24 Monate für die SF Stuckenbusch spielberechtigt. 4. Der Spieler hat in den vergangenen 24 Monaten mehrere Freundschafts- und Meisterschaftsspiele für die SSV Buer und den TSV Marl-Hüls gemacht. 5. Die besondere Talentförderung trifft nicht zu.“
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Abschließend heißt es in dem Schreiben, das Uli Wloch, der Vorsitzende des SV Zweckel, unterzeichnet hat: „Hiermit bitte ich Sie, dem Einspruch zu folgen und die Spielwertung zu ändern.“
Der abstiegsbedrohte SV Zweckel hatte die Partie bei den Sportfreunden Stuckenbusch am vergangenen Sonntag (3. April) mit 0:2 verloren. Sollte das Bezirkssportgericht dem Einspruch der Gladbecker stattgeben, würden ihnen die drei Punkte zugesprochen.
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