Gladbeck. Eine schwarze Liste im Gladbecker Fußball wurde abgelehnt. Stattdessen soll ein Duisburger Modell Anwendung finden: mit harten Strafen für Klubs.

Die Forderung hat im Gladbecker Fußball schon beinahe Tradition. Der letzte, der zuletzt öffentlich die Einführung einer sogenannten „Schwarzen Liste“ für durch Gewalt auffällig gewordene Spieler forderte, war Andre Marcussen im August dieses Jahres.

„Es muss endlich gehandelt werden. Spieler und Schiedsrichter müssen geschützt werden. Es ist bis jetzt doch oft so, dass ein Übeltäter aus einem Verein geworfen wird und bald darauf für einen anderen Verein wieder spielt“, sagte Marcussen damals, nachdem sein Spieler bei Adler Ellinghorst, Dennis Rühr, mit einem Faustschlag beim Turnier in Scholven gegen die SpVgg Middelich-Resse attackiert wurde.

Schwarze Liste wurde bei der Sitzung der Fußballfachschaft diskutiert

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Doch die Hürden für so eine Liste sind riesig, sie reichen von Datenschutzgründen bis zu Komplikationen durch angrenzende Fußballkreise und Verbände. Die Nachbarstadt Bottrop zum Beispiel ist bereits Gebiet des Fußballverbandes Niederrhein.

„Es ist nicht unsere Aufgabe, jemanden zu stigmatisieren. Die Forderung nach einer Schwarzen Liste ist viel zu einfach, viel zu banal und viel zu undefiniert“, entgegnete Fußballkreis-Vorsitzender Christian Fischer daher auch auf Marcussens Vorschlag.

Nun war die Gewaltprävention auch bei der Sitzung der Fußballfachschaft Thema. Die Idee war, dass die Klubs bei der Fachschaft nachfragen können, ob ein Spieler, der zu ihnen wechseln möchte, bereits einmal auffällig geworden sei. Stattdessen. Die Einführung einer solchen schwarzen Liste, geführt von der Fachschaft, wurde aber erneut abgelehnt.

Anlehnung an das Duisburger Modell

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Stattdessen wird auf eine Abstimmung der Vereine untereinander und ein Stufen Modell, welches in Duisburg bereits umgesetzt wird, gesetzt. Dort tritt nach Schlägereien, Bedrohungen gegenüber Schiedsrichtern und Diskriminierungen rassistischer Art ein vierstufiges Sanktionsverfahren in Kraft.

Zunächst bespricht ein Beratungskreis mit Vertretern des Duisburger Stadtsportbundes, des Fußballverbandes Niederrhein, von DuisburgSport und wenn nötig weiteren Teilnehmern den Vorfall, zudem sich der betroffene Verein äußern kann.

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Der Beratungskreis schlägt anschließend Sanktionen vor und legt diese den politischen Gremien zur Entscheidung vor. Die Schwere des Deliktes entscheidet über die Anwendung der vier Stufen, die auch kombiniert werden können. Als Strafen für den Klub kommen in steigender Schwere eine Abmahnung, eine Kürzung von Zuschüssen, eine Streichung von Zuschüssen und als schärfste Waffe eine Kündigung der gepachteten städtischen Sportanlage in Frage.

Für die auffälligen Spieler stehen individuelle Platzverbote im Raum.

In Gladbeck steht Andreas Pappert, der auch in der Spruchkammer des Kreises aktiv ist, den Klubs zu diesem Thema als Ansprechpartner zur Verfügung.

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