Gladbeck. Die Ausbreitung des Coronavirus hat nun für den Gladbecker Sport Konsequenzen. Nicht jeder darf noch spielen, nicht jeder darf auf die Anlagen.
In Gladbeck gibt es ab sofort nur noch Geisterspiele. Zunächst bis zum 30. April dürfen nur noch Sportveranstaltungen ausgetragen werden, die zu einem Meisterschafts- bzw. Ligabetrieb gehören. Zuschauer sind zu all diesen Wettkämpfen nicht zugelassen. Das teilte jetzt die Stadtverwaltung in einem Schreiben an die Gladbecker Sportvereine mit.
Sportlerehrung der Stadt Gladbeck ist abgesagt worden
Darin heißt es: „Inzwischen hat die Stadt Gladbeck entschieden, alle eigenen Veranstaltungen - unabhängig von der Besucherzahl - deren Durchführung nicht zwingend notwendig sind, abzusagen. Davon ist zum Beispiel auch die Sportlerehrung am 20. 03. 2020 betroffen.“ Darüber hinaus würden alle Veranstaltungen in städtischen Gebäuden bis auf Weiteres ausgesetzt oder nur unter Auflagen ausgetragen werden. „Dazu zählen auch Sportveranstaltungen und Wettkämpfe auf kommunalen Anlagen, die ab sofort im genannten Zeitraum ohne Publikum stattfinden müssen.“
Wer darf an Spieltagen auf die Plätze beziehungsweise in die Hallen? Die Stadtverwaltung spricht davon, dass „nur die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes notwendigen Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Funktionsteam, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, etc.) die kommunalen Sportanlagen für den Zeitraum des Wettkampfes benutzen und betreten dürfen“.
Eltern von Kindern gelten nicht als Zuschauer
Eltern, die ihre Kinder zu Spielen bringen und betreuen, gelten übrigens „selbstverständlich nicht als Zuschauer“. Sie kümmerten sich „um einen geregelten Wettkampfbetrieb“.
In dem von Rainer Weichelt, Erster Beigeordneter, unterzeichnetem Schreiben an die Klubs heißt es weiter: „Alle über den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehenden sportlichen und außersportlichen Veranstaltungen in und auf kommunalen Sportanlagen werden ab sofort ausgesetzt, nicht mehr genehmigt und für bereits genehmigte Veranstaltungen wird im Einzelfall die Rücknahme der Genehmigung oder eine Durchführung unter weiteren Auflagen erteilt.“
Regelungen gelten zunächst bis zum 30. April
Die nun getroffenen Regelungen gelten zunächst bis zum 30. April. Im Anschluss wird die Stadtverwaltung den Zeitraum verlängern oder eine neue Regelung treffen.