Gelsenkirchen. Fader Beigeschmack: Polizei muss eingreifen, weil auf zwei Anlagen gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen wird.

Freizeitsportler können ab sofort einige Sportanlagen in Gelsenkirchen nutzen. Auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung, die Freizeit- und Amateursportbetrieb zwar weiterhin untersagt, aber Ausnahmen für den Sport unter freiem Himmel schafft, hat Gelsensport elf kommunale Sportanlagen zumindest eingeschränkt geöffnet. Zwei Sportanlagen (Auf der Reihe und Fürstinnenstraße) mussten laut Gelsensport „wegen zahlreicher Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung, welche teilweise sogar zu Polizeieinsätzen führten“, bereits wieder geschlossen werden.

Gelsenkirchen: Pro Bezirk eine Anlage

Pro Bezirk steht trotzdem mindestens eine Sportstätte zur Verfügung. Da Gelsensport, beziehungsweise die Klubs Arminia Hassel an der Valentinstraße und SV Horst 08 am Schollbruch, die Einhaltung der Corona-Regeln selbst überwachen müssen, sind vorerst nur diese Anlagen zu bestimmten Zeiten geöffnet. Horst 08 hat seine Anlage in elf Felder unterteilt und stellt 40-minütige Nutzungs-Zeitfenster für Jedermann zur Verfügung. Hier die Übersicht über die geöffneten Sportplätze:

Bezirk Süd:

Sportanlage Gesamtschule Ückendorf, Mo.-Fr. 8-18 Uhr

Bezirk Mitte:

Sportanlage Plauener Straße, Mo.-Fr. 10-18 Uhr
Sportanlage Trinenkamp, Mo.-Fr. 12-18 Uhr
Sportzentrum Schürenkamp, Mo.-Fr. 8-18 Uhr

Bezirk West:

Sportanlage Fürstenbergstadion, Mo-Fr. 12-18 Uhr
Sportanlage Auf dem Schollbruch, Mi. (3. März) und Do (4. März) 15-18 Uhr (Testbetrieb)

Bezirk Ost:

Sportanlage Oststraße, Mo.-Fr. 8-18 Uhr

Bezirk Nord:

Sportanlage Lohmühle, Mo.-Fr. 12-18 Uhr (ab 4. März 2021)
Sportanlage Lüttinghof, Mo.-Fr. 12-18 Uhr
Sportanlage Offene Tür, Mo.-So. 10-18 Uhr
Sportanlage Valentinstraße, Di, Do, 16-20.30 Uhr, Sa. 10-16 Uhr, So. 12-16 Uhr


Erlaubt ist lediglich Sport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Alle Personen müssen auf der Sportanlage einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Ausnahmen bestehen nur während der aktiven Sportausübung und zwischen Personen aus einem Haushalt. Zudem gilt die Maskenpflicht, wovon ebenfalls nur die Zeit der aktiven Sportausübung ausgenommen ist. Gruppen- oder Mannschaftstraining ist nicht erlaubt. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.