Gelsenkirchen. Gelsensport wird die kommunalen Außensportanlagen nicht wie angekündigt ab 1. November schließen, sondern eingeschränkten Betrieb ermöglichen.
Nachdem die neue Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalens nun öffentlich gemacht wurde, hat der Dachverband der Gelsenkirchener Sportvereine reagiert. Das entscheidende Ergebnis: Gelsensport wird die kommunalen Außensportanlagen nicht wie angekündigt ab dem 1. November schließen, sondern den eingeschränkten Betrieb ermöglichen, solange dies erlaubt bleibt.
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„Die Unklarheiten der Aussagen aus der Beschlussvorlage des Bundes und aus den Pressekonferenzen sind ausgeräumt, und es ist eindeutig definiert, dass Sportanlagen außerhalb von geschlossenen Räumen, also Außensportanlagen, genutzt werden dürfen“, sagt Gelsensport-Geschäftsführer Marco Baron, weist aber auch gleich auf die nicht unerhebliche Einschränkung hin, dass dies nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erfolgen dürfe.
Indoor-Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden
„Dies bedeutet leider auch im Umkehrschluss, dass Indoor-Sportanlagen nicht genutzt werden dürfen“, sagt Marco Baron. Das gelte sowohl für private und vereinseigene Sportanlagen als auch für öffentliche. „Für alle betroffenen Sportvereine bedauern wir dies, bitten aber dennoch um Beachtung und Einhaltung der Verordnung des Landes“, sagt der Gelsensport-Geschäftsführer.
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Nichts ändert sich indes an der Ankündigung Gelsensports für die kommunalen (Schul-)Sporthallen und Lehrschwimmbecken sowie die Schwimmhallen der Stadtwerke Gelsenkirchen: Der Sportbetrieb in diesen Sportstätten ist für den Freizeit- und den Breitensport vorerst nicht möglich.
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Kern der Maßnahmen: Reduzierung von persönlichen Kontakten
„Wir sind froh, dass die bisherigen Aussagen nicht korrekt waren und unsere Einschätzung nicht eingetroffen ist, so dass zumindest der Sport im Freien mit einigen Einschränkungen möglich bleibt und dadurch viele Menschen weiterhin etwas Gutes für ihre physische und psychische Gesundheit tun können“, sagt Marco Baron.
„An alle Sportlerinnen und Sportler appellieren wir, die zulässigen Aktivitäten weiterhin verantwortungsvoll zu nutzen, damit der Kern der beschlossenen Maßnahmen, nämlich die Reduzierung von persönlichen Kontakten, erreicht wird.“ (AHa)