Essen. Bei den Deutschen Hallentennismeisterschaften der Jugend gelten vorübergehend Ausnahme-Regelungen für ungeimpfte Jugendliche. Für sie gilt 3G.
Nur für kurze Verunsicherung hat die Einführung der neuen Corona-Schutzverordnung bei den Nachwuchs-Tennisspielerinnen und -Tennisspielern bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in der Halle geführt. Das Turnier, das am Montag ohnehin schon mit einem strengen Hygienekonzept gestartet war, kann aber ohne größere Probleme fortgesetzt werden. Das versicherte Mirco Westphal, DTB Chefkoordinator Leistungssport und Mitglied des Turnierausschusses, am Mittwoch.
Viele 16- bis 18-Jährige noch nicht geimpft
Auslöser der kurzzeitigen Verunsicherung war der Passus der neuen Schutzverordnung, dass von der 2G-Regelung nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ausgenommen sind. (Für sie gilt weiterhin die 3G-Regelung). Viele der 16- bis 18-Jährigen hatten bis dato aber noch gar nicht die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
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Weil auch in diesen Altersklassen Spielerinnen und Spieler bei der Junioren-DM in Essen an den Start gehen, nahm Westphal sofort das Telefon in die Hand: „Wir haben mit dem Gesundheitsministerium NRW gesprochen und dort hat man uns auf den Passus aufmerksam gemacht, wonach es bei Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbundes ist, also wir als DTB, eine vorübergehende Ausnahme gibt.“ Die Jugendlichen können das Turnier mit tagesaktuellem Corona-Test fortsetzen.
Für Erwachsene gilt 2G+
Für alle Erwachsenen in der Halle, also Trainer, Betreuer und Organisatoren, galt ohnehin schon zu Turnierbeginn vom Ausrichter festgelegt die Regelung 2G+.