Duisburg. . Der MSV Duisburg hat mit seinem Fanprojekt und der Ultra-Gruppierung PGDU ein Bewährungsmodell entwickelt.
- Der MSV Duisburg hat mit seinem Fanprojekt und der Ultra-Gruppierung PGDU ein Bewährungsmodell entwickelt.
- Die betroffenen Fans müssen im Rahmen dieses Modells eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung oder beim MSV leisten.
- "Das geschieht in Anlehnung an die gültige Handhabung im Strafrecht", sagt der MSV-Sicherheitsbeauftragte Michael Meier.
Künftig können beim MSV Duisburg Fußballfans, die ein Stadionverbot erhalten haben, vor Ablauf ihrer Strafe auf Bewährung in die Arena zurückkehren.
Der MSV hat gemeinsam mit dem Fanprojekt und der Ultra-Gruppierung PGDU ein Projekt „Bewährungsmodell für Stadionverbotler“ entwickelt.
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„Im hier entwickelten Modell“, sagt Michael Meier, beim MSV als Sicherheitsbeauftragter für das Aussprechen von Stadionverboten zuständig, „soll es Fans möglich sein, sich nach Verbüßung der Hälfte der Zeit des Stadionverbotes in der restlichen Zeit bis zum Ablauf zu bewähren. Das geschieht in Anlehnung an die gültige Handhabung im Strafrecht.“
Sozialstunden oder andere Auflagen möglich
Christian Ellmann,der MSV-Fanbeauftragte, ergänzt: „Dabei achten wir bewusst darauf, dass nicht prinzipiell jeder Fan mit Stadionverbot grundsätzlich ein Recht auf Bewährung hat.“ Am Ende wird das „Gremium Bewährungsmodell“ die Entscheidung treffen. Die betroffenen Fans müssen im Rahmen dieses Modells eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung oder beim MSV leisten. „Hierbei ist eine Mindestanzahl an zu leistender Stunden sozialer Tätigkeiten fest vorgesehen, ebenso sind weitere Auflagen möglich“, erläutert Rebecca Ellmann vom Fanprojekt.