Bottrop. Emre Kilic soll wegen einer Beleidigung für zwölf Spiele gesperrt werden. Doch der Sonderbericht des Schiedsrichters weckt berechtigte Zweifel.
Kein Kommentar, er spreche grundsätzlich nicht mit der Zeitung. Außerdem handele es sich um ein laufendes Verfahren. Diese Haltung ist das gute Recht von Hans-Joachim Terwiel. Der Beisitzer im Bezirkssportgericht II des Fußballverbandes Niederrhein möchte nicht weiter darauf eingehen, warum er eine harte Strafe gegen Emre Kilic fordert. Der Fußballer des SV Rhenania Bottrop war im Spiel gegen SW Alstaden früh mit der Roten Karte vom Feld gestellt worden.
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Dabei liegt die Sache klar auf der Hand. Denn Terwiel kann seine Forderung im Gegensatz zu allen Augenzeugen nur auf den Sonderbericht des Schiedsrichters fußen. Und in dem wird das stehen, was der Unparteiische schon während, aber auch nach dem Spiel allen erklärte, die es wissen wollten: Kilic habe seinen Gegenspieler beleidigt.
Zwei Fragen sind bislang noch nicht abschließend geklärt
Zwei Dinge sind jetzt absolut unstrittig. A: Beleidigungen haben auf dem Fußballplatz nichts verloren. Und b: Der Spieler muss bestraft werden, wenn ihm das Fehlverhalten schlüssig nachgewiesen werden kann. Diese Haltung teilen auch die Verantwortlichen des SV Rhenania.
Zwei Dinge bleiben jedoch strittig. A: Entspricht der Sonderbericht des Schiedsrichters auch zweifelsfrei den Tatsachen? Und b: Ist die Forderung einer zwölf Meisterschaftsspiele umfassenden Sperre dann auch wirklich angemessen? Der SV Rhenania vertritt in diesen Punkten eine klare Position: Der Sonderbericht des Schiedsrichters gebe nachweislich nicht die tatsächlichen Ereignisse wieder. Außerdem übersteige die geforderte Strafe das nachvollziehbare Maß bei weitem.
In der Sache sollten Zeugen gehört werden
Eine mündliche Verhandlung wird nötig sein, um Licht ins Dunkel und Ruhe in die Angelegenheit zu bringen. Gelingt dem SV Rhenania das nicht, dann wird Emre Kilic, der die Vorwürfe vehement abstreitet, erst am 22. April des kommenden Jahres wieder ein Punktspiel für den Klub bestreiten können.
Man kann dem SV Rhenania nur Erfolg dabei wünschen. Denn eine halbjährige Sperre ist für Tätlichkeiten, für vorsätzliche Körperverletzung und andere schwere Vergehen absolut angebracht. Eine verbale Entgleisung damit gleichzusetzen, wäre ein falsches Signal. Erst recht, wenn Zweifel am Hergang nicht ausgeräumt werden können.
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