Region. Am Freitag tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie erlaubt auch Hallen-Kontaktsport ab einer Inzidenz von unter 50. Ein Überblick.

Lange mussten vor allem Hallen- und Kontaktsportler warten, jetzt gibt es auch für sie wieder einen Lichtblick. Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert die Corona-Schutzverordnung und ermöglicht auch im Sport immer weitreichende Lockerungen, wenn die Inzidenzen weiter sinken. Die neue Version tritt am Freitag in Kraft. Der Wettkampfsport ist ab jetzt wieder erlaubt. Sportfeste sind ab September möglich.

Die neue Corona-Schutzverordnung ist erneut nach Inzidenzwerten gestaffelt. Dieses Mal in drei Stufen. Die Notbremse bei einer Inzidenz von über 100 bleibt bestehen.

Stufe 3 tritt bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50,1 in Kraft, Stufe 2 bei einer Inzidenz zwischen 50 und 35,1 und Stufe 1 bei einer Inzidenz bis 35.

Eine Einordnung der neuen Regeln für alle Sportarten finden Sie hier.

Das ist im Sport ab Freitag erlaubt:

Stufe 3 (bis 100):

Erlaubt ist kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen, Freibäder für Sportausübung können geöffnet werden (keine Liegewiesen), Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Auf Outdoor-Sportanlagen sind bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzplan, aber ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung erlaubt

Stufe 2 (bis 50):

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Unter freiem Himmel ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt, kontaktfreier Sport ist sogar ohne Personenbegrenzung möglich.

In Hallen (einschließlich Fitnessstudios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich, Kontaktsport darf mit bis zu zwölf Personen stattfinden. Das dürfte vor allem Handballer und Basketballer aufatmen lassen. Bisher durften nur maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zusammen trainieren. Voraussetzung ist jeweils eine Kontaktverfolgung und negative Corona-Tests.

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Unter freiem Himmel dürfen bis zu 1.000 Zuschauer, allerdings maximal 33 Prozent der Kapazität, beim Sport zuschauen. Ein Test ist nicht nötig. In Hallen sind bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster (jeweils mit Sitzplan) zugelassen.

Auch Hallenbäder dürfen ab einer Inzidenz von unter 50 wieder öffnen. Das dürfte die Schwimmvereine, die in den vergangenen Monaten besonders viele Mitglieder verloren haben, aufatmen lassen.

Stufe 1 (bis 35):

Nahezu normales Training ist in NRW ab einer Inzidenz von unter 35 möglich. Außen und innen ist dann Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich. Voraussetzung sind negative Corona-Tests.

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Im Außenbereich sind über 1.000 Zuschauer (allerdings maximal 33 Prozent der Kapazität) zugelassen. Unter dem Hallendach bis zu 1.000 Zuschauer (Voraussetzungen sind negative Corona-Tests, eine maximale Auslastung von 33 Prozent der Kapazität, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster.)

Wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls auf unter 35 sinkt, dann ist auch Indoor-Sport ohne Tests möglich. Derzeit liegt die NRW-Inzidenz bei 52.

Außerdem sieht die aktuelle Schutzverordnung vor, dass Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und vorheriger Testung ab dem 1. September wieder möglich sein sollen.

Maskenpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene

Weiterhin gilt, dass Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleichgestellt sind. Außerdem werden sie bei einer zulässigen Personenanzahl nicht mitgerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.