Region. Die NRW-Corona-Schutzverordnung macht es dem Sport nicht leicht. Wir erklären die Auswirkungen der neuen Regeln für die einzelnen Sportarten.
Für einige Sportlerinnen und Sportler ist sie ein Lichtblick, für andere bedeutet sie sogar eine Verschärfung der bislang gültigen Regeln: Die neue Corona-Schutzverordnung in NRW, die am Freitag in Kraft tritt. Auf die unterschiedlichen Sportarten hat sie ganz verschiedene Auswirkungen.
Während Tennisspieler und Golfer aufatmen, weil Wettkampfsport auch für Amateure wieder erlaubt ist und ihren Saisons damit wohl nichts mehr im Wege steht, müssen Fußballer und andere Outdoor-Kontaktsportler ihre Euphorie bremsen. Zumindest optimistisch gestimmt dürften Handballer und Basketballer sein, denn dem Hallensport ermöglicht die neue Schutzverordnung zumindest bei weiter sinkenden Inzidenzzahlen eine Trainingsperspektive.
Jogger und Radfahrer dürfen ab Freitag wieder mit bis zu 25 Personen ihre Runden drehen. Klar ist: für alle Vereine, die Sportler und womöglich auch Zuschauer auf ihre Anlage lassen wollen, bringen die neuen Regeln neuen bürokratischen Aufwand mit sich.
Eine Übersicht über die neuen Regeln im Sport gibt es hier.
Corona-Schutzverordnung: Es gibt jetzt eine weitere Inzidenzstufe in NRW
Die Landesregierung in NRW hat in ihrer neuen Verordnung aus dem vormals zweistufigen- einen dreistufigen Lockerungsplan gemacht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Neu ist die eingeführte Lockerungsstufe um die 7-Tage-Inzidenz von 35. Weiterhin bestehen bleiben die Stufen bis 50, bis 100 und die bundesweite Notbremse.
- Allgemein fällt das Wettkampfverbot für Amateursportler in NRW weg.
- Neu eingeführt wurde dafür aber eine Testpflicht für Kontaktsportler, auch im Outdoor-Bereich, egal, in welcher Inzidenzstufe sich die Kommune befindet. Zudem dürfen nun aber auch Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren bei einer Inzidenz von unter 100 trainieren. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
Die neue Verordnung bedeutet für Fußballer eine Verschärfung der Regeln
Die Testpflicht ruft vor allem die Fußballer auf den Plan, die sich schon kurz vor der Rückkehr in einen halbwegs normalen Trainingsalltag und bei Freundschaftsspielen wähnten. In der vorherigen Schutzverordnung klang es nämlich noch verheißungsvoll so: Bei einer Inzidenz von unter 50 ist „die Ausübung von Kontaktsport und kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung“ möglich. Auch Tests spielten bis dato keine Rolle. Die Einschränkungen sollten also komplett fallen – die neue Verordnung ändert das.
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Ab Freitag ist Kontaktsport bei einer Inzidenz von unter 50 im Outdoor-Bereich nur noch mit bis zu 25 Personen möglich. Voraussetzung ist außerdem ein negativer Testnachweis und auch die Rückverfolgbarkeit. Freundschaftsspiele könnten also maximal mit einem Ersatzspieler ausgetragen werden. Es könnte für Spielerinnen und Spieler sowie die Vereine bzw. Verantwortlichen ein großer Aufwand werden, für jedes Training oder Spiel die negativen Tests vorzuweisen beziehungsweise zu kontrollieren.
Auch bei einer kommunalen Inzidenz von unter 35 fällt die Testpflicht nicht flach. Erst, wenn gleichzeitig auch die landesweite Inzidenz unter 35 gesunken ist, muss kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden. Aufgehoben ist bei einer kommunalen Inzidenz von unter 35 nur die Personenbegrenzung für den Outdoor-Kontaktsport.
Für Basketballer und Handballer wird es jetzt einfacher, zu trainieren
Wohlwollender dürften Hallensportler mit Kontakt, also beispielsweise Handballer oder Basketballer, die neue Verordnung aufgefasst haben. Ihnen bietet die neue Regelung zumindest eine Trainingsperspektive. Denn bis dato sah die Verordnung selbst bei einer Inzidenz von unter 50 Kontaktsport in Räumen nur in Gruppen vor, die den allgemeinen Kontaktbeschränkungen entsprachen.
Das heißt: Maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Die ab Freitag geltende Regelung macht bei einer Inzidenz von unter 50 Training mit bis zu zwölf Spielern möglich, unabhängig wie viele Haushalte vertreten sind. Obligatorisch auch hier: Test und Rückverfolgung.
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Offizielle Laufveranstaltungen sind jetzt theoretisch wieder möglich
Verbesserungen bringen die neuen Regelungen auch für kontaktlosen Outdoor-Sport, beispielsweise für Jogger oder Fahrradfahrer. Schon bei einer Inzidenz von unter 100 dürfen sie im öffentlichen Raum, also auch in Parks, wieder mit bis zu 25 Personen Sport machen. Ab einer Inzidenz von unter 50 sogar ganz ohne Personenbegrenzung. Und auch ein Corona-Test ist keine Voraussetzung. Bisher war auch kontaktloser Sport für Gruppen in Parks untersagt.
Denkbar wären daher inzwischen sogar wieder offizielle Laufveranstaltungen mit etlichen Teilnehmern, solange der Mindestabstand zwischen den Sportlern gewahrt wird.