Essen/Hagen. Die neuen Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen gelten ab 28. Dezember. Zusätzlich zu 2G gilt etwa im Handball nun neu eine Testpflicht.
Kurz vor Weihnachten hat das Gesundheitsministerium (MAGS) bekanntgegeben, welche Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen nach Weihnachten gelten. Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Dienstag, 28. Dezember in Kraft und bringt mit Blick auf die drohende Omikron-Welle einige Verschärfungen mit sich – auch für den Sport.
- Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauerinnen und Zuschauer statt
- Grundsätzlich gilt im Hallensport die 2G-plus-Regel – also eine zusätzliche Testpflicht
- Alle Regeln im Überblick haben wir hier für Sie zusammengefasst
Wie angekündigt enthält die neue Verordnung, dass es wieder zu Geisterspielen im Profisport kommen wird: „Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauende statt.“ Der VfL Bochum und Borussia Dortmund werden zum Rückrundenstart also vor leeren Rängen spielen. Die Verordnung soll bis mindestens 12. Januar 2022 gelten.
Corona NRW: „Überregionale Großveranstaltungen“ ohne Zuschauer – Geisterspiele
Nicht eindeutig definiert ist, was „überregionale Großveranstaltungen“ sind – für alle anderen Veranstaltungen gilt nämlich eine Personenbeschränkung von 750 (abhängig von der Hallenkapazität, Stehplätze sind nicht erlaubt).
Update 27.12.: Das Gesundheitsministerium hat eine Anfrage bezüglich der Zuschauerregelungen beantwortet. Viele Sportveranstaltungen können weiter vor reduziertem Publikum stattfinden. Einen ausführlichen Artikel dazu lesen Sie hier
Aus einer Ruhrgebiets-Kommune hieß es am Tag vor Heiligabend dazu, man hoffe auf mehr Klarheit über die Feiertage, was etwa für Spiele der Eishockey-Oberliga (Essen, Herne) oder 2. Basketball-Bundesliga (Bochum) gilt, bei denen die Zuschauerzahlen meist im oberen dreistelligen Bereich liegen. Da, wo Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt sind, gilt für diese die 2G-Regel.
Das Limit von 750 (bei einer ausreichend großen Halle) gilt auch für den Amateursport. Hier sind auch die Aktiven betroffen. Während bei Sport im Freien (z.B. Fußball) weiter die 2G-Regel gilt, also nur von Corona genesene oder vollständig geimpfte Personen mitspielen dürfen, gilt in der Halle künftig „2G plus“: Beim Sport in Innenräumen, also zum Beispiel vorm Basketball- oder Handballtraining, müssen Spielerinnen und Spieler einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
In vielen Handballvereinen gilt freiwillig längst 2G plus
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Für größere Probleme sollte das bei den meisten Mannschaften und Vereinen nicht sorgen; in vielen Clubs galt schon in den vergangenen Wochen eine 2G-plus-Regel auf freiwilliger Basis. Dass auch diese ein Ansteckungsrisiko nicht vollständig ausschließen kann, zeigte jüngst ein Fall aus Bochum: Nachdem im Nachgang eines Handball-Spiels eine Omikron-Infektion festgestellt wurde, mussten beide Mannschaften komplett in Quarantäne bis inklusive 25. Dezember.
Weiter gilt übergangsweise die Regelung, dass der 2G-Nachweis auch durch einen negativen PCR-Test ersetzt werden kann (nicht älter als 48 Stunden). Wann diese Übergangsregelung abläuft, ist weiterhin nicht klar.
Einen kompletten Sport-Lockdown wie im vergangenen Winter verhängt die Landesregierung allerdings vorerst nicht: Zwar werden die Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene verschärft, die Teilnahme an Sportveranstaltungen bleibt aber ausdrücklich erlaubt. (phz)