Gelsenkirchen. Eine Opposition rund um Clemens Tönnies sorgt im Schalker Umfeld für Unruhe. Die Hürden scheinen für die Gruppe jedoch unüberwindbar.

Das zurückliegende spielfreie Wochenende nutzten die Profis von Schalke 04, um abzuschalten, ein bisschen durchzuschnaufen. Doch während sich einige Spieler im Kurz-Urlaub oder bei ihren Familien vom Zweitliga-Fehlstart erholten, bleibt es rund um den Verein unruhig. Weiterhin ist medial eine Opposition Thema, die laut einem Bild-Bericht eine „Revolution“ und den „Sturz“ des Aufsichtsratsvorsitzenden Axel Hefer zum Ziel haben soll.

Auch diese Zeitung hat Anfang Oktober bereits berichtet, dass sich derzeit eine Opposition zur aktuellen Vereinsführung formiert. Einer der Strippenzieher der Gruppe ist der ehemalige Aufsichtsratschef Clemens Tönnies. Zusammen mit wichtigen S04-Sponsoren und Experten soll eine Art Schalker „Zukunftsbündnis“ entstehen. Laut Bild soll auch auch Marketing-Fachmann Raphael Brinkert dazuzählen.

Vereinssatzung als Hindernis für die Schalke-Opposition

Schalkes Aufsichtsratsvorsitzender Axel Hefer.
Schalkes Aufsichtsratsvorsitzender Axel Hefer. © Ralf Ibing /firo Sportphoto | Ralf Ibing

Medial und in Fan-Kreisen sorgt die Vorstellung der Ablösung des Schalker Aufsichtsrates für große Diskussionen und auch für Verunsicherung – verständlicherweise. Doch zumindest aktuell ist dieses Szenario noch weit weg und zudem unrealistisch. Denn die Opposition ist noch längst keine echte Gruppe, wie diese Zeitung erfahren hat. Noch werden weitere Unterstützer gesucht, Strukturen müssten noch gebildet werden. Noch hat sich in der Öffentlichkeit zudem niemand als Mitglied der Opposition zu erkennen gegeben.

Ein großes Hindernis der Opposition ist auch die Vereinssatzung von Schalke 04. Diese sieht eine Abwahl des Aufsichtsrates nämlich in keinem Szenario vor. Rein rechtlich scheint das derzeit nicht möglich – auch nicht mithilfe einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die von der Bild-Zeitung ins Spiel gebracht wird.

Schalke: Nachwahl erst im Herbst 2024 möglich

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss zwar laut Satzung einberufen werden, wenn „mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen.“ Eine Abwahl von Aufsichtsräten ist in der Satzung allerdings nicht vorgesehen. Für den Fall des Rücktritts eines Mitglieds gäbe es eine Nachwahl erst bei der nächsten ordentlichen Versammlung im Herbst 2024 – kurzfristige Veränderungen im Aufsichtsrat sind demnach nicht umsetzbar. Ganz unabhängig von der sportlichen Talfahrt der Gelsenkirchener in der 2. Bundesliga.

Mehr News und Hintergründe zu Schalke 04: