Gelsenkirchen. Ärger für Schalke: Der frühere U23-Trainer Torsten Fröhling möchte vor Gericht eine Weiterbeschäftigung durchsetzen. Die Hintergründe zum Zoff.

Für knapp vier Saisons trainierte Torsten Fröhling die U23 des FC Schalke 04. Als das Regionalliga-Team im vergangenen Frühjahr in akute Abstiegsgefahr geriet, stellten die Königsblauen den 56-Jährigen frei. Dass sich die Wege sowieso bald trennen würden, war zum damaligen Zeitpunkt bereits abzusehen. Zweieinhalb Wochen vor der Freistellung hatten die Schalker angekündigt, den im Sommer auslaufenden Vertrag Fröhlings nicht zu verlängern. Jakob Fimpel sollte seinen Posten übernehmen. Aufgrund der sportlichen Talfahrt zogen die Verantwortlichen diesen Schritt um einige Wochen vor.

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Schalke: Fröhling sieht Befristung des Vertrags als unwirksam an

Monate später läuft ein Nachspiel vor Gericht. Fröhling hat den Revierklub schon vor einiger Zeit verklagt, wie auch die Ruhr Nachrichten berichtet hatten. Die vorzeitige Freistellung Fröhlings steht dabei allerdings nicht im Mittelpunkt. Vielmehr geht es darum, dass Fröhling die Befristung seines Vertrages als unwirksam ansieht. Er möchte eine Weiterbeschäftigung durchsetzen.

Torsten Fröhling klagt gegen seinen Ex-Klub Schalke 04.
Torsten Fröhling klagt gegen seinen Ex-Klub Schalke 04. © ffs | Ingo Otto

Da er länger als zwei Jahre für Schalke tätig war, sei das Arbeitsverhältnis als unbefristet anzusehen, auch wenn es im Vertrag anders festgehalten wurde, erklärt Fröhlings Anwalt Horst Kletke gegenüber RS. "Nur ein Sachgrund hätte eine Befristung gerechtfertigt. Doch der ist nicht gegeben", sagt Kletke. "Es hieß aus heiterem Himmel, dass der Verein nicht mit Torsten Fröhling verlängern möchte. Er wurde einfach ausgetauscht. Das ist arbeitsrechtlich nicht in Ordnung."

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Dem widerspricht Fröhlings Ex-Klub: "Aus Sicht des FC Schalke 04 ist das Arbeitsverhältnis mit Torsten Fröhling gemäß der im Vertrag verankerten Laufzeit ordnungsgemäß zum 30. Juni 2022 ausgelaufen", teilten die Königsblauen auf Anfrage mit. "Auf dieses Vertragsende und die damit branchenübliche Befristung hatten sich beide Parteien bei der Unterzeichnung im Mai 2021 ausdrücklich und einvernehmlich verständigt. Nur bei Aufstieg in die 3. Liga hätte sich der Vertrag automatisch verlängert."

Arbeitsgericht Gelsenkirchen: Schalke legt Berufung ein

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat Fröhling in erster Distanz recht gegeben. Schalke hat Berufung eingelegt. Zudem bemüht sich der Revierklub um eine außergerichtliche Verständigung. "Wir sind immer bereit miteinander zu reden", sagt Anwalt Kletke. "Ob es am Ende zu einer Einigung kommt, ist natürlich eine andere Sache…"