Gelsenkirchen. Die Rote Karte für Schalkes Nabil Bentaleb entspricht den Regeln. Aber andere kommen für solche Vergehen auch mal straffrei davon. Ein Kommentar.
Die Rote Karte für Nabil Bentaleb nach dem Gerangel mit Lars Stindl kann man aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Die naheliegende ist: Bentalebs Hand hat ganz einfach nichts am Kopf von Stindl zu suchen – deswegen ist die Rote Karte zu vertreten. Dass man beim Betrachten der Fernsehbilder tatsächlich keinen bösartigen Schlag erkennen kann, sondern eher einen reflexartigen Handstreich, mildert allerdings die Umstände und damit vielleicht auch das Strafmaß.
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Zwei andere Dinge sollten bei der Beurteilung von Bentalebs Tat allerdings auch nicht unerwähnt bleiben. Erstens die Rolle von Lars Stindl, der Bentaleb erst wegschubste und dann auch noch fies den ganz schwer Geschlagenen spielte – das war mindestens genauso ätzend wie der Handstreich des Schalkers. Eher sogar noch sehr viel unsportlicher.
Schalke ist nicht Bayern
Und zweitens: Es gibt Beispiele in der Bundesliga, dass ein solcher Wischer an den Kopf des Gegenspielers von den Schiedsrichtern auch schon mal als Reflex abgetan wurde. Franck Ribery etwa fuchtelt alle paar Wochen mal mit der Hand im Gesicht seiner Gegenspieler herum, ohne dass er dafür schon einmal die Rote Karte gesehen hätte.
Aber Bentaleb ist halt nicht Ribery und Schalke ist nicht Bayern.