Hattingen. Der Prozess um Leon Goretzka geht in die Verlängerung. Dem Schalker droht ein Fahrverbot, weil er zu schnell auf der A46 unterwegs gewesen sein soll.
- Der Prozess um Leon Goretzka geht in die Verlängerung.
- Dem Schalker droht ein Fahrverbot.
- Der Grund: Er soll zu schnell auf der A46 unterwegs gewesen sein.
Schalke-Profi Leon Goretzka steht im Rechtsstreit wegen zu schnellen Fahrens ein vierter Prozesstag bevor. Auch am Dienstag sprach der zuständige Richter am Amtsgericht Hattingen noch kein Urteil. Goretzka wird beschuldigt, am 26. Oktober 2014 auf der A46 in Fahrtrichtung Schwelm mit 110 Kilometern pro Stunde statt der erlaubten 70 unterwegs gewesen zu sein. Damit drohen ihm ein Monat Fahrverbot, 120 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Goretzkas Verteidiger gehen jedoch von einem technischen Defekt an einer Anzeigetafel aus.
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Um das zu beweisen, soll beim nächsten Sitzungstermin ein Experte von Straßen NRW gehört werden. Der Landesbetrieb ist für die Geschwindigkeitsanzeige am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord verantwortlich. Die soll an jenem Tag im Oktober 2014 keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt haben - entweder wegen eines elektronischen Defekts oder weil sie verdeckt war. Letzteres könnte durch eine hochgewehte große Plastiktüte geschehen sein, die auf dem Grünstreifen gelegen haben könnte, so Goretzkas Anwälte.
Nächster Prozesstermin am 24. Juni
Ein Vertreter des Ennepe-Ruhr-Kreises ließ am Dienstag wissen, dass elektronische Anzeige und Blitzanlage nicht gekoppelt seien. Ein Protokoll dokumentiere aber Änderungen an der Anzeige und auch, wenn eine Leuchttafel nicht in Betrieb ist. Christian Simonis, Anwalt des 21-jährigen Schalke-Profis, wandte ein: "Technische Störungen werden hier aber nicht festgehalten." Außerdem mahnte er an, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet war. Alle drei Monate hätte dies passieren müssen. Und dieser Zeitraum sei überschritten gewesen.
Der Prozess geht am 24. Juni in die nächste Runde. (Weidemann/we)