Hattingen. Leon Goretzka soll auf der A46 110 statt 70 km/h gefahren sein. Der Bußgeldbescheid sieht einen Monat Fahrverbot vor. Der Spieler wehrt sich.

Im schwarzen SUV kam Schalke-Profi und Fußball-Nationalspieler Leon Goretzka angefahren, hielt kurz auf einem Behindertenparkplatz vor dem Amtsgericht, dann im Parkverbot. Schließlich stieg er in anderes Auto um und ließ seinen Wagen wegbringen. Ob er da schon daran dachte, dass er demnächst womöglich einen Monat ohne Führerschein auskommen muss?

Der 20-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße wegen zu schnellen Fahrens verantworten. Am 26. Oktober 2014 ist er um 0.29 Uhr auf der A46 am Kreuz-Wuppertal Nord mit 110 statt der erlaubten 70 km/h geblitzt worden. Folglich drohen ihm ein Fahrverbot von einem Monat, 120 Euro Strafe und zwei Punkte in Flensburg. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid des EN-Kreises, den zweiten innerhalb eines Jahres, legte er Einspruch ein.

Pendeln mit der S-Bahn "nicht zuzumuten"

Seine Anwälte taten am Donnerstag vor den Augen einer Handvoll Pressevertreter jedenfalls alles dafür, dass das Fahrverbot nicht rechtskräftig wird. Burkhard Benecken wies darauf hin, dass Goretzka jeden Tag mit dem Auto zum Training fahren müsse. „Er muss auch regelmäßig zu Auswärtsspielen fahren“, so Benecken. Dabei sei es dem Fußballprofi als Person des öffentlichen Lebens nicht zuzumuten, jeden Tag mit der S-Bahn zu pendeln. „Dann würde er ständig Autogrammwünsche bekommen und hätte nicht seine Ruhe“, so Benecken. Außerdem habe er „gesellschaftliche Verpflichtungen“, teilweise abends und nachts, zu erfüllen, für die Autofahren nötig sei.

Benecken und Christian Simonis hatten einen mehrseitigen Antrag ausgearbeitet, in dem sie die Messergebnisse der Radaranlage in Zweifel ziehen. Simonis forderte in einem 20-minütigen Vortrag unter anderem eine „Lebensakte“ der Anlage vorzulegen, ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen sowie die beteiligten Beamten als Zeugen zu laden. Benecken gab zu bedenken, dass im Umfeld liegender Müll vor die Messanlage geflogen sein könnte.

Drei Mitarbeiter mit Fall betraut

Doch Richter Frank Waab zeigte sich ebenfalls gut vorbereitet. Drei Mitarbeiter seien mit dem Fall beschäftigt. „Ich habe bestimmt schon 100 Verfahren über diesen Blitzer geführt und kenne mich damit aus“, so Waab. Die „Lebensakte“ der Anlage sei nicht nötig und alle 100 Gutachten, die zu diesem Thema schon bestellt worden seien, hätten nicht zu einer Anzweifelung der Messergebnisse geführt.

„Ich bin beeindruckt, wie gut Sie vorbereitet sind“, sagte Anwalt Simonis. Er bat darum, den Antrag zurückzustellen, da den Anwälten nicht alle Unterlagen vorlägen. Waab stimmte der Vertagung des Prozesses zu. Die Verteidigung spielt nun auf Zeit: Nach zwei Jahren ist die Tat verjährt, ein Jahr ist bereits verstrichen.

Und Goretzka? Der saß in beigefarbener Hose und dunklem Jackett still zwischen seinen Anwälten und hörte aufmerksam zu. Hinterher stieg er auf den Beifahrersitz des schwarzen SUV. Aus seiner Sicht sicher eine Ausnahme. Denn das Steuer will er nicht abgeben – auch nicht für einen Monat.