Gelsenkirchen. Wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen müssen die Königsblauen 60.000 Euro zahlen. Einer davon: der Feuerzeug-Wurf beim Spiel gegen Köln.
Der FC Schalke 04 muss tief in die Tasche greifen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Schalke im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Die Schalker gaben am Nachmittag bekannt, dass sie die Strafen an die Täter weiterreichen. "Der Verein wird die Täter wegen des dem Verein dadurch entstandenen Schadens in Regress nehmen", heißt es in einer Erklärung der Königsblauen.
Kurz vor Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 wurde ein silbernes Feuerzeug von der Haupttribüne in Richtung der Trainerbänke geworfen und traf Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.
Darüber hinaus wurde in der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 nach dem Platzverweis für Julian Draxler aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurden kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2014 im Schalker Zuschauerblock Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer gezündet.
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Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.