Essen. Im Rechtsstreit um 240.000 Euro Ausbildungsvergütung, die Fußball-Regionalligist Rot-Weiss Essen für Mesut Özil erhalten hat, konnte der Verein einen zweiten Etappensieg erzielen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte der Argumentation, wonach die Gelder allein RWE zugute kämen.
Zweiter Etappensieg für Fußball-Regionalligist Rot-Weiss Essen im Rechtsstreit mit dem im Mai 2010 insolvent gegangenen Kommunikationsunternehmen VVA: Es geht nach wie vor um die 240.000 Euro Ausbildungsvergütung, die der Verein beim Wechsel Mesut Özils von Werder Bremen zu Real Madrid erhalten hat und die der Insolvenzverwalter von Stefan Meutsch, damals nicht nur VVA-Geschäftsführer, sondern auch Sponsor und Vorstandsvorsitzender bei RWE, nun einklagen will.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte aber der Argumentation des Vereins - vertreten durch RWE-Vereinsboss Michael Welling - , wonach die Gelder allein dem Verein zugute kämen. Ob RWE, der die Gelder bislang auf einem Treuhandkonto nicht angerührt hat, nun darüber auch verfügen kann, bleibt abzuwarten.
Geld parkt auf einem Treuhandkonto
Es stünde laut Welling noch die Entscheidung aus, ob die Gegenpartei noch bis vor den Bundesgerichtshof ziehen könnte, wo mit einem Urteil vermutlich erst nach einigen Jahren zu rechnen sei. "Wenn dem so ist, muss der Verein sich erst einmal in Ruhe überlegen, was das Beste ist, ob wir uns dann nicht lieber auf einen Vergleich einigen sollten", so Michael Welling. (we)