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Rot-Weiss Essen darf sich über 270.000 Euro freuen. Der NRW-Ligist erhält diesen Betrag als Ausbildungsentschädigung von Real Madrid, da Neuzugang Mesut Özil fünf Jahre für die „Roten“ kickte.
Özil spielte von 2000 bis 2005 in der Jugend des Bergeborbecker Traditionsklub, aufgrund des Solidaritätsmechanismus in den Statuten der FIFA werden nun alle Vereine die an seiner Ausbildung beteiligt waren entschädigt.
Die Satzung des Weltfußballverbandes besagt nämlich: „Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine, die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag).“
Özil spielte fünf Jahre in der Jugendabteilung der Essener, erst nach dem sich sein Vater mit dem Verein nicht auf einen Vorvertrag für die erste Mannschaft einigen konnte, verließ der Nationalspieler den Verein in Richtung Schalke 04. Von dort ging es weiter nach Werder Bremen und nun für 15 Millionen Euro von Werder zu Real Madrid.
Madrid zahlt auch an Schalke
Für die fünfjährige Ausbildung in den Essener Jugendteams wird Rot-Weiss nun mit 1,5 Prozent der Transfersumme entschädigt und dies entspricht immerhin 270 000 Euro. Auch die Schalker erhalten 180 000 Euro von Real Madrid. Özils Heimatverein Westfalia 04 Gelsenkirchen geht dabei aber leer aus, der Mittelfeld-Regisseur verließ den Gelsenkirchener Amateurklub vor seinem 12. Lebensjahr.
„Für den Verein ist es schön, dass die starke Jugendarbeit honoriert wird. Wir haben in der letzten Zeit ja auch schon etwas von den Transfers von Baris Özbek und Serkan Calik profitieren können“, freut sich Jamro, betont jedoch, dass die Situation nun eine ganz andere ist. „Wir befinden uns im Insolvenzverfahren und ich weiß wirklich nicht, wie das Geld verwendet wird. Das wird der Insolvenzverwalter entscheiden. Doch eines ist auch klar: Es ist einfach super, dass Rot-Weiss Essen sich in diesen Tagen mit Real Madrid auseinandersetzen darf“, schmunzelt der RWE-Teammanager.
Der exakte Wortlaut aus der Satzung der FIFA:
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrages den Verein, werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein bezahlten Entschädigung, mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen, die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren (Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags:
5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung) (Quelle: Reviersport)