Saarbrücken/Essen. In Saarbrücken ist es wohl zu Angriffen auf Rot-Weiss Essen-Fans gekommen. Die FFA übt Kritik. Die Polizei und der FCS nehmen Stellung.
Die Essener Fan- und Förderabteilung wirft der Saarbrücker Polizei ein „mangelhaftes bis gar nicht vorhandenes Konzept“ vor. Rund um das Spiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Rot-Weiss Essenam vergangenen Samstag (0:3) sei es zu teils massiven Übergriffen auf RWE-Fans gekommen. Das schreibt die FFA auf ihrer Website.
So sollen schon vor dem Anpfiff mehrere Personen angegriffen worden sein, trotz massiver Polizeipräsenz. Besonders chaotisch sei die Lage nach der Partie gewesen. „RWE-Fans wurden am Verlassen des Stadions gehindert und unter Einsatz von Gewalt seitens der Polizei und des Ordnungsdienstes hinter die Absperrung zurückgedrängt“, so die FFA weiter. Darunter „ganz normale Leute, die zu ihren Autos oder Bussen wollten“.
Rot-Weiss Essen: Fans kritisieren Polizei
Eine Viertelstunde später habe die Polizei die Fans schließlich aus der Lage „entlassen“ – und zwar mitten in einen Pulk von FCS-Anhängern, die sich in der Zwischenzeit positioniert hatten. „Es kam zu körperlichen Übergriffen mit Verletzungen“, heißt es. In der Folge seien auch Fahrzeuge von Gästefans beschädigt worden.
Weitere Brennpunkte bei Rot-Weiss Essen:
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- Abstieg der U19: Darum kann das für RWE eine Chance sein.
Diese Redaktion hat sich bei Auswärtsfahrern informiert, die am Samstag wieder im Saarland waren. Sie üben ebenfalls Kritik an der Polizei und der Spieltagsorganisation. Wie reagieren der FCS und die Polizei Saarbrücken auf diese Vorwürfe?
1. FC Saarbrücken nimmt zu den Vorwürfen Stellung
Der Klub teilt auf Anfrage mit, dass sich „unsere sicherheitstechnische Zuständigkeit bei der Spieltagsabwicklung“ auf das Geschehen auf dem Stadiongelände beschränke. „Hier gab es bis auf das überdurchschnittliche häufige Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock während des gesamten Spiels keine nennenswerten Vorkommnisse bzw. Gefährdungspotenziale“, so der FCS, der auf die Polizei verweist – die Behörde sei dafür zuständig, was außerhalb des Stadions passiert. „Inwieweit es zu Grenzüberschreitungen Essener Fans oder übermäßiger Härte der Polizei gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis.“
So äußert sich die Polizei Saarbrücken auf unsere Anfrage:
Inwiefern konnte die Polizei am Samstag Angriffe auf Essener Fans im Stadionumfeld sowie im Stadtgebiet und Beschädigungen von Fahrzeugen feststellen?
Insbesondere in der Vor- und Nachspielphase konnten zwischen den Fußballfans des 1. FC Saarbrücken und Rot-Weiss Essen zumeist verbale, vereinzelt aber auch körperliche Auseinandersetzungen festgestellt werden. Zudem kam es zu einer Sachbeschädigung an einem Fahrzeug. Anzumerken ist hier, dass das Fanverhältnis beiderseits als rivalisierend bzw. feindschaftlich gilt.
Inwiefern wurden Essener Fans gewaltsam am Verlassen des Stadions gehindert und falls zutreffend, aus welchen Gründen?
Aufgrund der unterschiedlichen Anreisemodalitäten (im Gästebereich parkende Busse, Bahnreisende und Individualverkehr) war es notwendig, an die Gästefans eine Lautsprecherdurchsage zu richten, sodass diese hierfür zunächst kurzzeitig am Verlassen des Stadions gehindert wurden. Nach Öffnung der Ausgangstore musste festgestellt werden, dass sich auch gewaltbereite bzw. gewaltsuchende Gästefans, die mit dem Bus angereist waren, in die Innenstadt entfernen wollten. Demnach war es erforderlich, die Gruppe der Gästefans nochmals zu separieren, sodass es im Abwanderungsverkehr von Individualreisenden zu Verzögerungen gekommen ist. Bahnfahrende Gästefans wurden zu ihrer Sicherheit durch Polizeikräfte zum Hauptbahnhof begleitet.
Wurden Strafanzeigen gestellt und falls ja, wie viele?
Die Polizei ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, sobald sie hiervon Kenntnis erhält. Das explizite Stellen einer Strafanzeige durch Geschädigte oder Zeugen ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Es wurden im Kontext der Fußballbegegnung mehrere Strafanzeigen gefertigt, wobei die dezidierte Anzahl aus den o. a. Gründen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vorliegt.