Essen. Drittligist Rot-Weiss Essen wird zur Kasse gebeten. Der Aufsteiger muss eine Strafe wegen “wiederholten Fehlverhaltens“ seiner Fans bezahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen wegen "unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger" mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt. Vor der Auftaktpleite gegen die SV Elversberg (1:5) am ersten Spieltag wurden auf der WAZ-Westkurve mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Rot-Weiss Essen: Marcus Uhlig kritisiert Fehlverhalten
Es ist nicht das erste Mal, dass die Essener eine Geldstrafe wegen solcher Vorfälle zahlen müssen. Deshalb richtete RWE-Boss Marcus Uhlig einen Appell an die eigene Fanszene: "Wir müssen uns immer wieder mit Fehlverhalten beschäftigen, die aus Teilen unserer Fanszene kommen. Nun haben wir – nachdem wir schon in der Regionalliga regelmäßig mit Geldstrafen belegt wurden – auch in der 3. Liga die erste Strafe erhalten. Zudem laufen aktuell noch die Ermittlungen der Sportgerichte hinsichtlich möglicher Strafen aus den Auswärtsspielen in Duisburg und Osnabrück, bei denen wir davon ausgehen, dass die Strafen deutlich höher ausfallen werden.
Dieses wiederholte Fehlverhalten kostet uns nicht nur Geld, sondern mit steigender Tendenz auch viel Zeit und Energie und geht damit zu Lasten des gesamten Vereins Rot-Weiss Essen. Dass unser Heimspiel gegen Elversberg wegen der großen Rauchentwicklung und einer dadurch gestörten Lüftungsanlage im Bereich der Haupttribüne sogar kurz davorstand, nicht angepfiffen zu werden, zeigt überdies, dass solche Vorfälle auch direkten Einfluss auf den sportlichen Bereich haben können."
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Gleichzeitig kündigte der 51-jährige Uhlig interne Konsequenzen an, falls es in der Zukunft erneut zu Sanktionen gegen Rot-Weiss Essen kommt: "Dieses Verhalten können wir als Rot-Weiss Essen nicht tolerieren und werden alle Verstöße konsequent verfolgen. Jeder Zuschauer, der so handelt, handelt nicht im Sinne von RWE."
Der Drittligist hat das Urteil bereits akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.