Essen. RWE darf eine von Verband ausgesprochene Strafe auf einen Stadionbesucher umlegen. Das bestätigte jetzt das Landgericht Essen.

Fußball-Regionalligist Rot-Weiss Essen darf eine Verbandsstrafe von 5000 Euro auf einen Stadionbesucher umlegen. Das bestätigte das Landgericht Essen am Montag. Der Anhänger hatte durch das Werfen von Gegenständen während des RWE-Spiels gegen den SV Rödinghausen im September 2016 eine Strafe durch den Westdeutschen Fußballverband (WDFV) verursacht. In der Schlussphase unterbrach der Schiedsrichter die Partie.

Auf Videoaufnahmen sei "klar ersichtlich, wie ein Zuschauer gleich mehrfach und mit Vorsatz Gegenstände auf das Spielfeld warf und so die Gesundheit anderer Zuschauer sowie der sich unmittelbar vor der Tribüne befindlichen Spieler und des Unparteiischen gefährdet", heißt es in der Mitteilung des Vereins. Der Stadionbesucher ist nun verpflichtet, RWE die bereits geleistete Zahlung an den Verband zu erstatten.

RWE-Boss Welling: "Wir wollen eine bunte Fankultur"

„Wir wollen eine lebendige und bunte Fankultur und Fußball steht auch für ausgelebte Emotionen. Die Sicherheit der Zuschauer und Spieler muss aber stets gewährleistet sein", sagte RWE-Vorsitzender Michael Welling: "Wer diese Sicherheit vorsätzlich gefährdet, muss selbstverständlich auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Nichts anderes sagt dieses Urteil und daher sind wir froh, dass das Gericht dieser Rechtsauffassung gefolgt ist und somit nicht der Verein und seine Fans durch das Fehlverhalten einer einzelnen Person Nachteile erfahren.“