Essen. Nach dem Alleingang von RWE-Sportvorstand Uwe Harttgen bei der Vertragsverlängerung von Coach Marc Fascher könnte am Ende die Trennung stehen.
Am Wochenende wird in der Regionalliga wieder Fußball gespielt. Ach, ja?! Rot-Weiss Essen hat am kommenden Sonntag ein Top-Spiel vor der Brust gegen den Tabellendritten Viktoria Köln (14 Uhr, Sportpark Höhenberg). Doch das ist momentan noch kein Thema. Diskutiert wird vielmehr über das Solo von Sportvorstand Uwe Harttgen. Auch wenn es noch keine offizielle Stellungnahme von Rot-Weiss dazu gibt, auch wenn noch nichts bestätigt worden ist, können wir davon ausgehen, dass Harttgen den Vertrag von Trainer Marc Fascher tatsächlich verlängert hat. Ohne die Zustimmung des Aufsichtsrates.
Und nun wird fleißig diskutiert und spekuliert: Wie konnte so etwas nur passieren? Was hat Harttgen geritten, diesen eigenwilligen Weg zu wählen? Und vor allem: Wie wird RWE jetzt reagieren?
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Der Verein schweigt noch dazu, was verständlich ist. „Wir haben bestimmte Dinge intern zu klären“, begründet der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Hülsmann. Und natürlich geht es dabei jetzt um rechtliche Dinge, dafür braucht man keine schillernde Fantasie, um sich das vorzustellen. Und weil die Juristerei stets auch ein Geschäft mit vielen Winkelzügen ist, muss man immer aufpassen, was man so sagt. Es könnte einem ja auch zum Nachteil ausgelegt werden.
RWE hatte sich eigentlich mehr Offenheit vorgenommen
Es liegt nah, dass Aufsichtsrat und wohl auch der Vorstandsvorsitzende Michael Welling wenig Lust verspüren, weiterhin mit jemandem zusammenzuarbeiten, der sein Ding durchzieht, ohne die anderen mit ins Boot zu nehmen. Die Art und Weise wie Uwe Harttgen sich dem Gremium gegenüber verhalten hat, ist ja auch unerträglich und inakzeptabel. Erst diskutiert er mit dem Aufsichtsrat über eine mögliche Vertragsverlängerung mit dem umstrittenen Fußballlehrer, das Gremium jedoch sieht keinen Handlungsbedarf. Einen Tag später dann informiert Harttgen den Aufsichtsrat, dass das Papier schon längst unterzeichnet ist. Darüber kann man nur den Kopf schütteln. Von Offenheit und Transparenz keine Spur, dabei hatte sich RWE das so vorgenommen.
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Dieser Vertrauensbruch kann eigentlich nur zur Trennung von Uwe Harttgen führen, zur Abberufung durch den Aufsichtsrat. Und natürlich wird Rot-Weiss darauf bedacht sein, es möglichst zum eigenen Vorteil zu erledigen. Wie die andere Seite natürlich auch. Das ist ihr gutes Recht. Also wird juristisch abgeklopft. Was darf oder durfte Sportvorstand Uwe Harttgen, was nicht?
RWE hat sich seine eigenen Regeln gesetzt
Dabei muss man unterscheiden zwischen dem Außen- und Innenverhältnis. Der Sportvorstand ist normalerweise in der Position, rechtskräftige Verträge abzuschließen. Egal, wie hoch die Summe ist. Und die Verträge sind verbindlich.
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Das Innenverhältnis macht es schwierig: In die RWE-Satzung wurde vor zwei Jahren der Passus fixiert, dass Geschäfte (zum Beispiel Personalverträge) zustimmungspflichtig sind. Da hat man aus der Geschichte die Lehren gezogen. Ohne es abschließend wasserfest zu beurteilen, aber der Aufsichtsrat hätte laut Statuten bei Faschers Vertragsverlängerung wohl zustimmen müssen.
Der Inhalt von Harttgens Arbeitsvertrag ist indes nicht bekannt. Die große Unbekannte also.
Die Beschlusslage ist eindeutig.
Bliebe noch die Geschäftsordnung des Vorstandes, in der geregelt ist, in welchem Volumen der Vorstand Geschäfte in eigener Verantwortung abschließen darf. Auch die ist nicht öffentlich bekannt.
Soweit die formale Betrachtung, über die sich wohl die Rechtsanwälte nun den Kopf zerbrechen werden.
Die andere Seite ist die moralische. Und die ist eindeutig.