Essen. Der RWE-Mittelfeldspieler war nach dem Regionalligaspiel im Dezember in Lotte positiv auf die verbotene Stimulanz Methylhexanamin getestet worden.

Eine Überraschung ist das nun wirklich nicht: Im Doping-Fall von Cebio Soukou hat die B-Probe den Befund der A-Probe bestätigt. Der Mittelfeldspieler von Rot-Weiss Essen war nach dem Regionalligaspiel am 6. Dezember bei SF Lotte (1:1) positiv auf die verbotene Stimulanz Methylhexanamin getestet worden. Nun folgt das juristische Nachspiel, die Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WFLV) wird über die Konsequenzen befinden.

Wie der Fall ausgehen könnte, darüber kann man nur mutmaßen. Eine persönliche Strafe (z.B. Sperre) für Cebio Soukou ist wahrscheinlich, möglicherweise könnte den Rot-Weißen aber auch der Punkt aus dem Spiel abgezogen werden. Dafür müsste Lotte gegen die Wertung des Spiel protestieren, wovon auszugehen ist.

Cebio Soukou gibt zu, dass er seit Jahren Nahrungsergänzungsmittel nehme und beteuert, dass er diese stets auf verbotene Substanzen geprüft habe. Dennoch ist die Stimulanz wohl auf diesem Weg in seinen Körper gelangt. Es ist allgemein bekannt, dass Nahrungsergänzungsmittel mitunter verunreinigt auf den Markt kommen oder unseriöse Hersteller Stoffe illegal zusetzen und sie natürlich auch nicht deklarieren.

Mitentscheidend für die Urteilsfindung könnte sein, wie glaubhaft Soukou den Richtern darlegen kann, dass er das verbotene Mittel unbewusst geschluckt hat. Im Doping-Fall der Regionalliga Bayern ist der Schweinfurter Joseph Mensa jedenfalls für zwei Jahre gesperrt worden, weil bei ihm Spuren von Amphetaminen nachgewiesen worden waren. Seinem Klub wurden die Punkte abgezogen. „Eine unabsichtliche Einnahme der unerlaubten Substanz konnte seitens des Spielers nicht nachgewiesen werden“, heißt es dazu in der Mainpost.

Von Freispruch bis zu zwei Jahren

Die Dopingfälle im Fußball sind vielschichtig und schwer miteinander zu vergleichen, entsprechend unterschiedlich fielen in der Vergangenheit auch die Urteile aus.

Mikael Poté war im Frühjahr letzten Jahres beim damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden positiv getestet worden. Er leidet seit seiner Kindheit an Asthma und hatte bei der Dopingkontrolle die Verwendung eines Asthma-Sprays ordnungsgemäß angegeben. Am Spieltag hatte er sich aber aufgrund starker allergischer Probleme offensichtlich zu viele Sprühstöße verabreicht, so dass die in der Dopingprobe bestimmte Konzentration über dem erlaubten Grenzwert war. Das DFB-Sportgericht sah aber in der Substanz nicht den klassischen Wirkstoff zur Steigerung von Kraft- und Ausdauerleistung und beließ es bei einer Verwarnung des Spielers.

Ganz anders gestaltete sich der Fall Joseph Mensah vom Regionalligisten 1. FC Schweinfurt. Beim Ghanaer waren im September 2014 Spuren von Amphetamin in der Dopingprobe gefunden worden. Nun fällte das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes das Urteil: Sperre bis Oktober 2016 und drei Punkte futsch!

Der Spieler steht in der Beweispflicht. RWE stellt in der mehrseitigen Erklärung fest: „Der erfolgreiche Nachweis entbindet den Spieler nicht von seiner Verantwortung, ist für uns aber für die moralische Bewertung wichtig.“ Allerdings heißt es dort auch: „Die nicht abgesprochene Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist eine Dummheit, dessen Konsequenzen der Spieler tragen muss, denn Dummheit schützt nicht vor Strafe.“

Soukou bleibt bis auf Weiteres vom RWE-Mannschaftstraining befreit

Das Höhe des Strafmaß wird sicherlich die weitere Vorgehensweise von Rot-Weiss beeinflussen. „Auf Basis des unabhängigen Spruchkammer-Ergebnisses werden wir weitere Schritte diskutieren und umsetzen.“ Grundsätzlich sieht sich der Verein in der sozialen Verantwortung gegenüber seinen Spielern und Mitarbeitern - auch in schweren privaten und sportlichen Phasen. Aber, sagen wir es mal plakativ: Würde Soukou, bisher als Musterprofi angesehen, für acht Wochen gesperrt, könnte er wohl bleiben. Bei einem Jahr wäre die Zusammenarbeit dann wohl beendet. Bis auf Weiteres bleibt Soukou vom Mannschaftstraining befreit und muss sich individuell fit halten.

Vage sind die Aussagen und werden es vorerst bleiben: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Daher werden wir bis zum Urteil der Spruchkammer keine weitere Kommentierung abgeben. Man wolle weiterhin Spekulationen und Vorverurteilungen vermeiden.

Allerdings positioniert sich der Verein in puncto Verantwortlichkeit. Allein der Nachweis einer verbotenen Substanz im Körper sei Doping, egal wie die Erklärungen lautet. Und: „Sportler sind dafür verantwortlich, welche Substanzen in ihren Körper gelangen. Dieses Prinzip ist im Anti-Dopingkampf von herausragender Bedeutung.“