Duisburg. . Der MSV Duisburg zieht vor dem Oberlandesgricht Düsseldorf seine Berufung zurück. Auf bizarre Weise kann es trotzdem noch etwas Geld geben.

Im Kampf um Schadensersatz von Ex-Geschäftsführer Roland Kentsch warf der MSV Duisburg am Freitag im Oberlandesgericht in Düsseldorf mangels Erfolgaussichten das Handtuch. Auch im zweiten Verfahren, in dem Roland Kentsch gegen seine Kündigung als MSV-Geschäftsführer klagte, hängt der MSV wie ein geschlagener Boxer in den Seilen, schleppt sich aber noch bis zum Schlussgong durch den Ring. Sein Urteil verkündet der 17. Zivilsenat am Freitag, 20. Juni, um 10 Uhr.

Der Vorsitzende Richter Rittershaus erläuterte mit Verhandlungsbeginn in einem rund 50-minütigen Vortrag, warum der MSV in beiden Berufungsverfahren keine Chancen hat. Der Senat folgt in den wesentlichen Punkten dem Urteil des Landgerichtes Duisburg aus dem Frühjahr 2017.

Notbremse während der Verhandlung

Dies veranlasste MSV-Anwalt Frank Nolte, die Notbremse zu ziehen. Er bat um eine Unterbrechung der Sitzung, beriet sich mit der MSV-Delegation um Präsident Ingo Wald und Geschäftsführer Peter Mohnhaupt und zog anschließend die Berufungsklage im Kampf um Schadensersatz von Kentsch zurück.

Im zweiten Verfahren – hier geht es um rund 200 000 Euro, die Roland Kentsch an Gehaltszahlungen einfordert – ist das anders. Und die Prozessgeschichte, die irgendwo zwischen Wirtschaftskrimi und Seifenoper anzusiedeln ist, wird nun um ein sehr bizarres Kapitel reicher. Der MSV hofft nun auf Geld von einem Mann, der nicht mehr lebt.

Der Senat legte am Freitag ausführlich dar, dass dem MSV bei der Kündigung von Roland Kentsch im Juni 2013 formelle Fehler unterliefen. Der damalige MSV-Anwalt, Peter Falk aus Dinslaken, begleitete den Rauswurf juristisch – offenbar ungenügend. Und nicht nur das: Mit dem Wechsel an der Vereinsspitze von Udo Kirmse zu Ingo Wald wechselte der MSV auch seinen Anwalt. Peter Falk war danach für die Duisburger wie vom Erdboden verschwunden, der Mann war nicht mehr auffindbar.

Ex-Anwalt verstorben

Nun fand sich doch noch eine Spur. Wie Frank Nolte am Freitag erklärte, ist Falk im vergangenen November verstorben. Dennoch sei über dessen Haftpflichtversicherung ein Regress möglich. Dies hat Nolte bereits auf den Weg gebracht. Für den formellen Vorgang benötigt er das Urteil des Gerichts.

Beim gescheiterten Versuch, Schadensersatz zu erwirken – der MSV hoffte nun vergeblich auf 4,3 Millionen Euro – sieht der Senat keinen Ansatz, das Urteil aus erster Instanz zu widerrufen. „Wir haben diesen Prozess in der ersten Runde verloren“, gab Nolte zu. Vor dem Duisburger Landgericht sorgten widersprüchliche Aussagen und Erinnerungslücken seitens der MSV-Fraktion für Verwirrung. Der Vorsitzende Richter nannte gestern explizit die Schauinsland-Männer Gerald Kassner und Andreas Rüttgers.

Gelassen: Roland Kentsch.  
Gelassen: Roland Kentsch.   © Dirk Retzlaff

Überdies stellte Richter Rittershaus heraus, dass der MSV im Frühjahr 2013 ein „Sanierungsfall“ gewesen sei. Auf der einen Seite konnte der Klub weder Miete, Strom und Abfallgebühren bezahlen, und gleichzeitig kämpfte der MSV um die Lizenz. Rittershaus nahm Kentsch vor diesem Hintergrund in Schutz. In den Augen des Richters ging in dieser brenzligen Situation „der Wunsch, eine Lizenz zu erhalten, aus kaufmännischer Sicht weit über die Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes hinaus.“

Nach dem Studium von über 2100 Seiten in den Prozessakten erkannte Rittershaus zudem: „Bis zur letzten Minute ging es beim MSV um Einfluss und Macht.“