Essen. Medienberichten zufolge will ein chinesischer Klub Alassane Plea von Borussia Mönchengladbach verpflichten. Sportdirektor Max Eberl verneint.

Bereits im Wintertrainingslager hat sich Max Eberl klar und deutlich zur Zukunft von Alassane Plea geäußert. Der Angreifer von Borussia Mönchengladbach hatte wegen seiner überzeugenden Auftritte schließlich das Interesse anderer Vereine geweckt. Der Sportdirektor hatte klar gesagt: „Ich kann jetzt schon ausschließen, dass wir Alassane im Sommer abgeben werden. Wegen ihm braucht kein Klub zu mir zu kommen.“ Ob er nun schwach wird? Denn wie Sport Bild und Kicker berichten, soll ein zahlungskräftiger chinesischer Erstligist ein Angebot für den Franzosen vorbereiten. Zuerst hatte die Zeitung L´Equipe darüber berichtet.

Den Berichten von Sport Bild und Kicker zufolge soll eine Delegation von Dalian Yifang am vergangenen Samstag im Stadion gewesen sein, um sich den Nationalspieler genauer anzuschauen und anschließend mit den Funktionären des Bundesliga-Dritten die Verhandlungen über einen Transfer im Sommer aufzunehmen. Dabei soll über eine mögliche Ablösesumme in Höhe von 40 Millionen Euro gesprochen worden sein. Weiter heißt es, die Chinesen seien bereit, die Offerte auf 50 Millionen Euro zu erhöhen. Eberl erklärte gegenüber Kicker: „Es gibt kein Angebot.“

Zehn Liga-Tore für die Fohlen

Plea, der im vergangenen Sommer für rund 23 Millionen Euro vom französischen Erstligisten Nizza an den Niederrhein gekommen war, steht bei den Fohlen noch bis 2023 unter Vertrag. Die sportliche Situation bei der Borussia ist – auch dank Plea – so gut wie lange nicht. Das Team von Trainer Dieter Hecking ist auf Platz drei und damit auf dem besten Weg, sich in dieser Saison für die Champions League zu qualifizieren. Gladbachs französischer Stürmer steuerte bislang zehn Liga-Treffer bei.

Dass der Transfer nach der laufenden Saison stattfinden wird, gilt als unwahrscheinlich. Gladbachs Top-Torjäger ist ein Erfolgsgarant, die Fohlen wollen den Stürmer unbedingt halten. Außerdem: Pleas Vertrag soll keine Ausstiegsklausel beinhalten. (dh)