Düsseldorf. . Wegen eines Angriffs auf einen Fan von Borussia Mönchengladbach wurde ein Anhänger von Fortuna Düsseldorf zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 39-Jährige zeigte sich geständig und entschuldigte sich. Vom Vorwurf des Widerstands gegen Polizeibeamte wurde er freigesprochen.

Dass er einen Gladbach-Fan mit einer Kopfnuss angegriffen hatte, das gab der Fortuna-Fan (39) zu. Aber dass er nach einem Spiel gegen Bayern München in der Düsseldorfer Altstadt einen Hocker geworfen, dann Widerstand gegen Polizisten geleistet haben sollte, das bestritt er vehement. Gestern stand er wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

Die Kopfnuss – „das war eine Überreaktion“, räumte der Vater von zwei Kindern ein. „Das tut mir auch leid.“ Am Abend des 1. September 2012 war er auf einer U-Bahn-Rolltreppe mit einem Gladbach-Fan (29), einem angehenden Lehrer, aneinandergeraten. Der führte das auf einen Streit über Fangesänge zuvor zurück. Der Angeklagte erklärte, er habe den 29-Jährigen versehentlich auf der Rolltreppe geschubst. Als der sich drohend umdrehte, habe er ihm die Kopfnuss geben wollen. Sein Gegenüber konnte ausweichen, wurde nur an der Lippe getroffen. Zum Glück standen am Treppen-Ende Polizisten, die die beiden trennten.

Fans werfen Kneipenmöbel auf die Polizei

Bei den Tumulten in der Altstadt nach dem Bayern-Spiel am 20. Oktober will der 39-Jährige aber völlig unbeteiligt gewesen sein. In der Bolker Straße flogen damals Biergläser und sogar Kneipenmobiliar zwischen den Fangruppen und er Polizei.

Weil der Angeklagte in Verdacht geriet, einen Barhocker geworfen zu haben, hielten ihn zwei Polizisten fest, fixierten ihn auf dem Boden. Dabei soll er sich heftig gewehrt, als sie ihn wegführten, soll er sich absichtlich fallen gelassen haben.

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„Die Tumulte waren 25 Meter von mir weg“, erklärte der 39-Jährige. „Aus heiterem Himmel“ hätten ihn die Beamten „mit Gas eingedeckt“, dann auf dem Boden gefesselt. Dabei habe er ein Knie ins Gesicht und deshalb Nasenbluten bekommen. Dann sei er über den Boden geschleift worden, bis er sich in einem Notarztwagen endlich die Nase putzen und die Augen wischen durfte.

Keine Beweise für Widerstand gegen Beamte

Zwei Polizisten des Einsatzes konnten sich nicht erinnern, dass der Angeklagte Widerstand leistete. „Es war schwierig, ihn zu fesseln“, sagte einer. „Aber das könnte auch an seiner Statue liegen. Leute mit breiten Schultern sind schwieriger zu fesseln. An aktives Sperren kann ich mich nicht erinnern.“

Dass der Angeklagte den Hocker geworfen hatte, war schon nicht mehr Gegenstand der Anklage. Nach der Zeugenvernehmung sprach das Gericht ihn vom Vorwurf des Widerstands frei. Für die Kopfnuss muss er aber 3500 Euro Geldstrafe zahlen.