Düsseldorf/Frankfurt. . Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat entscheiden: Das Skandal-Spiel um die Bundesliga-Zugehörigkeit zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC wird nicht wiederholt, Fortuna steigt auf. Doch: Hertha BSC hat dagegen bereits Protest eingelegt.
Für Paul Jäger hätte es ein wunderschöner Montag werden können. Als Finanzvorstand von Fortuna Düsseldorf war er in Frankfurt vor Ort, als das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes ein Urteil ganz im Sinne der Rheinländer verkündete: Es schmetterte den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsspiels in Düsseldorf (2:2) ab. Fortuna rauf, Hertha runter. Jäger hätte sich mächtig darüber freuen können. Doch die Berliner kündigten trotzig an, vor die nächste Instanz zu ziehen, vor das DFB-Bundesgericht. „Für diese Berufung fehlt mir jedes Verständnis“, erklärte Jäger verärgert.
Hertha-Sportdirektor Michael Preetz hatte mit nervös zuckenden Augenbrauen die Urteilsbegründung im Sepp-Herberger-Raum des DFB verfolgt. Als Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, seine Ausführungen abgeschlossen hatte, gratulierte Preetz der Gegenseite: Jäger nahm den Handschlag an. Doch die Szene symbolisierte mitnichten, dass die endgültige Besetzung von erster und zweiter Liga für die kommende Saison damit geklärt ist.
Hertha-Anwalt Schickhardt hat Hoffnung noch nicht aufgegeben
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Die Berliner werden das juristische Nachspiel vor die nächste Instanz zerren. Die vom Sportgericht auf 24 Stunden verkürzte Einspruchsfrist nimmt Hertha wahr, teilte Anwalt Christoph Schickhardt sogleich im Foyer mit. Dann entscheidet in dieser Woche – mutmaßlich am Donnerstag oder Freitag – das DFB-Bundesgericht über ein Verfahren, „das es in einer solchen Tragweite noch nie gegeben hat“ (Lorenz).
Schickhardt gab sich hoffnungsvoll. „Wir haben Anspruch auf ein faires und reguläres Relegationsspiel. Wenn der Elfmeterpunkt fehlt und Hunde ohne Maulkorb auf den Platz laufen, kann davon nicht die Rede sein.“ Überdies sei den Schilderungen des Schiedsrichters Wolfgang Stark mit den Angriffen auf dessen Person viel zu viel Raum bei der Beweisaufnahme eingeräumt worden. Stattdessen müssten endlich TV-Bilder her: „Die Videobeweise werden zeigen, dass die Umstände ganz klar zu einer Schwächung führten.“
Gerichtsvorsitzender Lorenz lobte Schiedsrichter Wolfgang Stark
Der gewiefte Sportanwalt blendete in seiner Argumentationskette geflissentlich aus, dass ihm Lorenz mit der Urteilsbegründung eine ziemliche Breitseite verpasst hatte. „Es hat bei Hertha geheißen, es hätte eine psychologische Beeinträchtigung vorgelegen. Dieser Nachweis wurde nicht geführt. Die Rhythmusstörungen betrafen beide Mannschaften.“ Von einer einseitigen Schwächung könne gar keine Rede sein. Und: Zwei der insgesamt drei Unterbrechungen seien ursächlich aufs Konto der Hertha-Fans gegangen.
Lorenz sprach Stark ein Sonderlob aus; auch an der letzten Nachspielzeit sei nichts zu bemängeln gewesen; „1:30 Minuten waren angezeigt, 1:33 wurden gespielt.“ Lorenz verdeutlichte, dass das Spiel annulliert worden wäre, wenn ein Spieler körperlich attackiert und verletzt worden wäre.
Hertha BSC Berlin will sich dem nächsten Urteil beugen
Der Sportrichter sagte, der Platzsturm sei „nicht in feindseliger Haltung erfolgt“. Logisch, dass Schickhardt hier seinen Konter setzte: „Der Richter hat von einem positiv besetzten Platzsturm gesprochen. Das ist ein lustiger Begriff für das, was wir gesehen haben. Muss es denn Verletzte geben?“ Unendlich in die Länge werde sich das Verfahren indes nicht ziehen – Schickhardt deutete gestern an, sich dem nächsten Urteil zu beugen.
„Das Ergebnis ist deutlich, wir hoffen, dass es auch in zweiter Instanz Bestand haben wird“, sagte Fortuna-Präsident Peter Frymuth. Die Profis beider Mannschaften arbeiten weiter im Stand-by-Modus. Sie trainieren, ohne zu wissen, ob es sich lohnen wird. Die Düsseldorfer mussten die geplante Mannschaftstour nach Mallorca abblasen. Vielleicht können sie in Kürze wenigstens die verschobene Aufstiegsfeier nachholen.