Hamm/Dortmund. Das OLG Hamm erwartet prominenten Besuch. BVB-Profi Pierre-Emerick Aubameyang und Sportdirektor Michael Zorc müssen erscheinen. Es geht um den Aubameyang-Transfer.
Borussia Dortmunds Profi Pierre-Emerick Aubameyang und Sportdirektor Michael Zorc müssen als Zeugen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm aussagen. Das OLG erwartetet beide am Donnerstag, 21. September, um 13 Uhr.
In dem Verfahren geht es um den Transfer Aubameyangs vom AS Saint-Étienne zum BVB. Aubameyang hatte im Laufe der Verhandlungen den Berater gewechselt. Der ausgebootete Carlos Arino sah sich um Provisionen geprellt und klagte vor dem Landgericht Dortmund auf Offenlegung des Gehalts und die daraus abzuleitenden Provisionszahlungen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil nicht über Provisionszahlungen gesprochen worden sei. Arino ging in Berufung vor dem OLG Hamm.
Bernhard Rüthers, Vorsitzender Richter des 18. Zivilsenats am Oberlandesgericht in Hamm, ließ in der ersten Sitzung im November 2016 durchklingen, dass der Fall in seinen Augen weit weniger eindeutig ist. Zu klären sei unter anderem, wann der Berater abgelöst worden sei, welche Leistungen er erbracht habe, und inwiefern er dafür eine Vergütung beanspruchen könne – und inwieweit der ganze Prozess rechtlich zu fassen ist.
Klage eines früheren Beraters von Weidenfeller abgewiesen
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das OLG Hamm einst eine Klage eines früheren Beraters von BVB-Torhüter Roman Weidenfeller abgewiesen. Aber, so Richter Rüthers: „Es stellt sich die Frage, ob das im Einzelfall vergleichbar ist.“ Die Tendenz, die er durchblicken ließ: eher nein, zumindest nicht exakt.
Nun sollen die Aussagen von Zorc und Aubameyang bei der Urteilsfindung helfen. Ebenfalls erscheinen muss Thomas Kroth, Präsident der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung. (fs)