Dortmund/Hamm. . Ein früherer Berater hatte den BVB nach dem Aubameyang-Transfer auf Provisionen verklagt - und verloren. Jetzt geht der Prozess in eine neue Runde.
Bei Borussia Dortmund muss man sich wieder einmal mit einem Transfer von Pierre-Emerick Aubameyang beschäftigen. Nicht nur, weil Atlético Madrid 60 Millionen Euro für den Stürmer bieten will. Dieses Ansinnen kann man angesichts des bis 2020 laufenden Vertrags mit einem müden Lächeln vom Tisch wischen.
Es ist wieder die Vergangenheit, die den BVB einholt: Unter dem Aktenzeichen 18 U 126/15 ist am Oberlandesgericht Hamm die Berufungsverhandlung des Spielerberaters Carlos Arino gegen Borussia Dortmund anberaumt. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage dieser Zeitung. Verhandelt wird im November.
Klage auf Offenlegung des Gehalts von Aubameyang
Dann geht es um den Transfer des Mittelstürmers Aubameyang vom AS Saint-Étienne zum BVB im Jahr 2013. Arinos sah sich damals um Provisionen geprellt und forderte zehn Prozent vom Brutto-Jahreseinkommen des Spielers. Vor dem Landgericht Dortmund klagte er daher auf Offenlegung des Gehalts und auf die entsprechende Summe – vor gut einem Jahr aber wurde die Klage abgewiesen. Laut Gerichtssprecher war bei den Vertragsverhandlungen nicht über Provisionszahlungen gesprochen worden.
Ausschlaggebend dafür war die Aussage von BVB-Sportdirektor Michael Zorc. Der bestätigte zwar, dass am 12. Dezember 2012 in seinem Büro eine Art Vorvertrag für Aubameyang ausgehandelt worden war.
Keine Unterschrift des Spielers
Provisionsgespräche aber habe es nicht gegeben; auch über die Ablöse sei da noch nicht gesprochen worden. Und: Eine Unterschrift von Aubameyang unter diesen Vertrag gab es nie. „Der Berater hat die Unterschrift des Spielers nicht beigebracht. Damit war für uns der Fall erledigt“, erklärte Zorc damals. Zudem hätten Rückfragen bei Aubameyangs Vater Pierre ergeben, dass Arino gar nicht autorisiert sei, die Verhandlungen zu führen. Der BVB zahlte die übliche Vermittlungsprovision später an den Vater, der seinen Sohn auch heute noch offiziell berät.
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Im November werden die Ereignisse nun noch einmal aufgerollt. Dabei geht es dann vor allem um die Frage, ob sich alles tatsächlich so abgespielt hat, wie von BVB-Sportdirektor Zorc dargestellt.
Dortmund wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem anstehenden Prozess äußern. An der Rechtsauffassung des Klubs hat sich nichts geändert. Arinos Anwalt war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.