Frankfurt/Dortmund. Beim Ligaspiel zwischen Borussia Dortmund II und dem Hansa Rostock stürmten 300 BVB-Fans unkontrolliert das Stadion. Nun wurde der Verein verurteilt.
Mit einem Zuschauerausschluss auf Bewährung und einer 5000-Euro-Geldstrafe ist Borussia Dortmund II vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes belangt worden. Damit reagierte die DFB-Justiz am Freitag auf Fanausschreitungen beim Drittligaspiel gegen Hansa Rostock am 26. Oktober (1:1). Dortmund II muss nun ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Eineinhalb Stunden vor Spielbeginn waren etwa 300 Dortmunder Zuschauer unkontrolliert in das Stadion gestürmt und hatten dabei teilweise sogar die Ordner überrannt. Rund 70 zum Teil vermummte Zuschauer waren anschließend über eine Innenraumbegrenzung geklettert und hatten Rostocker Zuschauer provoziert. 293 Strafverfahren gegen BVB-Anhänger wurden nach dem Spiel eingeleitet. Die Partie begann wegen der Vorkommnisse rund 90 Minuten später. Der BVB stimmte dem damit rechtskräftigen Urteil zu. (dpa)