München. . Die Schmerzensgeldklage von Jens Lehmann gegen Tim Wiese kommt am 14. Juli vor Gericht. Wie das Landgericht München II mitteilte, werden beide Sportler nicht persönlich erscheinen. Lehmann fordert 20.000 Euro.

Die Schmerzensgeldklage von Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann gegen seinen Torhüterkollegen Tim Wiese kommt am 14. Juli vor Gericht. Wie das Landgericht München II am Dienstag mitteilte, werden beide Sportler nicht persönlich zu der Verhandlung erscheinen. Lehmann fordert 20.000 Euro Schmerzensgeld von Wiese, weil er sich durch Äußerungen des Bremer Torwarts in einem TV-Interview in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt.

Die achte Zivilkammer muss über einen Vorfall richten, der sich im September 2010 ereignete. Wiese spielte damals mit seiner Mannschaft Werder Bremen gegen das englische Fußballteam der Tottenham Hotspurs. Lehmann hatte dabei als Experte für einen Sportsender die Leistung des Bremer Torhüters kritisiert. Dabei soll er gesagt haben: „Wenn er einen Schritt rausgeht, kann er den Ball abfangen. Er hätte sich nicht an den Pfosten klammern, sondern mutiger spielen sollen. Er kann es auf jeden Fall besser machen.“

Wiese war nach dem Spiel von Reportern mit dieser Aussage konfrontiert worden und sagte dazu laut Angaben: „Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen - am besten in die Geschlossene!“

Zu dem Prozess in München hatte der Richter ursprünglich das persönliche Erscheinen von Lehmann und Wiese angeordnet. Auf ihren Antrag hin seien jedoch beide von dieser Pflicht entbunden worden, teilte das Gericht mit. (dapd)