Frankfurt/Main. Die DFL und der DFB haben mit Unverständnis auf die Aussagen der Polizeigewerkschaft zu dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof über bundesweite Stadionverbote reagiert.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben mit Empörung auf die Aussagen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote reagiert. "Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen friedlicher Fußballfans. Diese Aussagen sind unverantwortlich und Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Bundesliga weiß die Arbeit der Polizei zu schätzen und steht jederzeit für einen offen Dialog zur Verfügung - aber nicht auf dieser Basis", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Zuvor hatte der DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt mit seiner Aussage zur Sicherheit in den deutschen Fußball-Stadien für großen Wirbel gesorgt. "Die Ausschreitungen innerhalb und außerhalb der Stadien bekommt man allein durch Verbote nicht in den Griff", erklärte Wendt und meinte drastisch: "In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."
"Geistige Brandstiftung"
Der DFB sprach von "geistiger Brandstiftung" und zeigte damit ebenfalls kein Verständnis für die populistischen Statements von Wendt, der den Fußball in Fragen der Sicherheit und Kosten für Polizeieinsätze in der Vergangenheit bereits mehrfach an den Pranger gestellt hatte.
"Wer so argumentiert, verweigert sich einer ernsthaften, sachgerechten und verantwortungsbewussten Auseinandersetzung mit dem Thema und betreibt geistige Brandstiftung. Es fehlt nur noch, dass Herr Wendt Eltern davor warnt, ihre Kinder in die Schule zu schicken, weil es dort auch besonders gefährlich sein könne. Diese Gewerkschaft und deren Vorsitzender können für uns keine ernsthaften Gesprächspartner mehr sein", erklärte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
Der BGH hatte am Freitag die Klage eines Fans von Bayern München abgewiesen. Er wollte erreichen, dass sein bereits abgelaufenes bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen am 25. März 2006 in Duisburg als rechtswidrig erklärt wird. Das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen den Anhänger war eingestellt worden. Der BGH folgte jedoch den DFB-Richtlinien, nach denen bereits der bloße Verdacht auf Gewaltbereitschaft ausreicht, um Fans aus den Stadien zu verbannen.