Frankfurt. .

Der Streit zwischen Fußballverbänden und Polizeigewerkschaft geht in die nächste Runde: "Die DFL kassiert Millionen und die Polizei die Prügel", kritisierte Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die Deutschen Fußball Liga (DFL) im Streit um die Sicherheit in den Stadien scharf attackiert. "Die wirtschaftlichen Interessen müssen in den Hintergrund treten. Im Moment ist es so: Die DFL kassiert Millionen und die Polizei die Prügel", sagte Wendt in einem Interview.

Wendt forderte, dass die Polizei das letzte Wort in Sachen Anstoßzeiten haben müsste. Risikospiele dürften nicht abends angepfiffen werden, so der Gewerkschafter. Zudem müssten die Vereine die Einsätze der Beamten bezahlen.

Wendt nahm Zwanziger und Spahn ins Visier

Auch DFB-Präsident Theo Zwanziger und den DFB-Sicherheitsbeauftragten Helmut Spahn nahm Wendt ins Visier: "Klar, die Lebensgefahr für den DFB-Präsidenten und seinen Sicherheitschef ist überschaubar. Der Herr Zwanziger und der Herr Spahn können sich höchstens an den Schnittchen im VIP-Raum verschlucken."

Wendt hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass sich jeder Fan, der derzeit ins Stadion gehe, in "Lebensgefahr" begeben würde. Zwanziger bezeichnete die Aussage als "unverantwortlich" und eine "polemische und populistische Äußerung".

Über die erneute Kritik von Wendt zeigte auch Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte, Unverständnis. "Was der Mann sagt, ist absolut unverantwortlich, er hat sich disqualifiziert." DFB-Sicherheitschef Spahn ergänzte: "Ich vermute, dass Herr Wendt noch nie im Fußballstadion war."

Grundsätzlich habe der Verband einen hervorragenden Kontakt zur Polizei, nur eben nicht zu Wendts Gewerkschaft. Wendt spreche nicht für die Polizei und tue den Beamten keinen Gefallen. Er fördere die Aggressionen gegen Polizisten, fügte Spahn an.

In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Stadionverbote auch dann zulässig sind, wenn nur die Gefahr besteht, dass Fans gewalttätig werden könnten. (sid)