Frankfurt. Dem neu gegründeten Fußballverein RasenBallsport Leipzig droht im Falle eines Aufstieges in die Regionalliga Ärger. Der DFB will die Satzung des Klubs genau unter die Lupe nehmen.
DFB-Vizepräsident Rainer Koch will die Satzung des mit Ziel Bundesliga gegründeten RB Leipzig im Falle eines Aufstiegs in die Regionalliga noch einmal gründlich prüfen. Das für Rechts- und Satzungsfragen zuständige Präsidiumsmitglied äußerte im bayerischen Fernsehen Zweifel, ob die DFB-Statuten durch den Fünftligisten auf nationaler Spielebene eingehalten werden. "Ich bin mir da aktuell nicht so ganz sicher", sagte Koch. Die 50+1-Regel dürfe nicht unterlaufen werden. Aufgabe des DFB sei es abzusichern, dass der Fußball das Sagen hat.
Die 50+1-Regel besagt, dass der Verein in einer Aktien- oder Kapitalgesellschaft immer 50 Prozent plus eine Stimme halten muss. Koch, seit 2004 Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), sieht vor allem Probleme, weil nur die sieben RB-Gründungsmitglieder ein Stimmrecht haben. Diese würden einen dreiköpfigen Ehrenrat bilden, der dann für sieben Jahre gewählt ist und dann nicht von anderen kontrolliert werden kann.