München. Das Landgericht München hat einen Antrag Jürgen Klinsmanns zurückgewiesen, der «taz» die Veröffentlichung ihres Titels vom 11. April zu untersagen. «Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor», urteilte das Gericht. Das Titelbild der Osterausgabe zeigte einen gekreuzigten Klinsmann.

Jürgen Klinsmann hat seinen Rechtsstreit gegen die "tageszeitung" verloren. Die Kernaussage des Titelbilds bewege «sich nicht auf religiösem Gebiet», sondern behandelt «den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer», urteilte das Gericht. Das Titelbild der Osterausgabe zeigte einen gekreuzigten Klinsmann.

Der Trainer des FC Bayern München sah sich durch die Abbildung in einer Monty-Python-Parodie auf die Kreuzigung Jesu Christi in seinem Persönlichkeitsrecht und «in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt». Klinsmann brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden Kinder auch in diesem Sinne.

Im Urteil des Münchner Gerichts heißt es nun: «Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire beziehungsweise der Karikatur zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht überhaupt nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers in symbolischer Weise dargestellt.» Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts wiege nicht so schwer, als dass hierdurch die Freiheit zur Meinungsäußerung der Zeitung eingeschränkt werden könne, heißt es in dem auf der Internetseite der Berliner Rechtsanwälte Eisenberg, König und Schork veröffentlichten Urteil. Die Klinsmann-Satire der «taz» bleibt damit zugänglich.

Klinsmann war in der Osterausgabe am Kreuz gezeigt worden, nachdem die Bayern vergangene Woche in der Champions League 0:4 beim FC Barcelona verloren hatten. Neben dem Bild stand die Schlagzeile «Always Look on the Bright Side of Life» als Anspielung auf den Monty-Python-Film «Das Leben des Brian». Die Unterzeile lautete «Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann». (AFP)

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